EU-Umweltministerrat am 20. / 21. Dezember 1998 in Brüssel

20.12.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 168/98 S
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Deutschland übernimmt ab 1. Januar EU-Präsidentschaft von Österreich

Deutschland übernimmt ab 1. Januar EU-Präsidentschaft von Österreich

Bundesumweltminister Jürgen Trittin wird am Sonntag und Montag am EU-Umweltministerrat in Brüssel teilnehmen. Dies ist die letzte Tagung des Ministerrates unter österreichischer Präsidentschaft. Am 1. Januar kommenden Jahres übernimmt Deutschland für die folgenden sechs Monate die Präsidentschaft innerhalb der Europäischen Union.

Auf der Ratssitzung wollen die Umweltminister sich auf gemeinsame Standpunkte in einer Reihe von Fragen einigen. Dabei geht unter anderem um Maßnahmen zur Begrenzung von CO2-Emissionen von PKW, zur Emissionsminderung bei LKW und zur Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen. Orientierungsdebatten sollen unter anderem zur Frage der Freisetzung von genetisch veränderten Organismen in die Umwelt erfolgen.

Zur Vorbereitung der deutschen EU-Präsidentschaft hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin in den letzten Wochen mehrere Gespräche mit europäischen Regierungen und Institutionen geführt, darunter mit EU-Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard und dem Vorsitzenden des EU-Umweltausschusses Ken Collins. Am vergangenen Donnerstag war der Minister im Vorfeld des Brüsseler Umweltrates mit dem österreichischen Umweltminister, Martin Bartenstein, in Wien zusammengetroffen, um die Übergabe der Ratspräsidentschaft vorzubereiten.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin will folgende Bereiche in den Mittelpunkt der deutschen Präsidentschaft stellen:

  • Vorsorge durch Harmonisierung von Umweltschutzanforderungen auf hohem Niveau;
  • Stärkung von Bürgerbeteiligung, Transparenz und eigenverantwortlichem Engagement von Bürgern und Unternehmen;
  • Integration von Umweltschutzerfordernissen in die anderen Politikfelder der EU.

Vor allem bei der Harmonisierung der Energiebesteuerung will Deutschland die ökologische Modernisierung in Europa voranbringen und einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Klimaschutzstrategie leisten. Darüber hinaus sollen die Umweltanforderungen im Bereich des Wasserrechts, der Abfallverbrennung und der Emissionsminderungen bei Großfeuerungsanlagen und schweren Nutzfahrzeugen harmonisiert werden. Auch die Beteiligung der Bürger an umweltrelevanten Entscheidungen soll gestärkt werden. Vorgesehen ist die Novellierung der EG-Umwelt-Audit-Verordnung. Dazu wird am 19.Januar in Brüssel eine gemeinsame Konferenz von BMU und BDI unter Beteiligung der EU-Kommission stattfinden.

20.12.1998 | Pressemitteilung 168/98 S | Europa
https://www.bmuv.de/PM402
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