Bundesamt für Naturschutz legt Beschwerde ein
BMU-Sprecher Michael Schroeren teilt mit:
Bundesumweltminister Jürgen Trittin bedauert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, den Einfuhrstopp für vier südafrikanische Elefanten vorläufig außer Kraft zu setzen. Das Gericht hatte am Dienstagnachmittag einem Eilantrag der zoologischen Gärten von Dresden und Erfurt stattgegeben, den Sofortvollzug des Einfuhrstopps aufzuheben. Ungeachtet dieser Entwicklung bleibt das Bundesumweltministerium bei seiner Rechtsauffassung, daß ein Import der Elefanten gegen die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) verstößt. Das Bundesamt für Naturschutz hat deshalb beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Damit soll verhindert werden, daß die Zoos vor einer Entscheidung in der Hauptsache vollendete Tatsachen schaffen können.
Die vier Elefanten gehören zu einer Gruppe von insgesamt 30 Jungtieren, die von Botswana nach Südafrika exportiert wurden und von dort weiterverkauft werden sollten. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen läßt einen solchen kommerziellen Handel mit Elefanten nur in engen Grenzen zu. Zentrale Voraussetzung ist, daß die Tiere im Einfuhrland eine "geeignete und akzeptable Unterbringung" bekommen. Dies war nach gesicherten Erkenntnissen des Bundesumweltministeriums am Bestimmungsort in Südafrika jedoch nicht der Fall. Augenzeugenberichte, Videoaufnahmen und Aussagen von Experten belegen, daß die Tiere in der Station des südafrikanischen Händlers mißhandelt wurden und nicht artgerecht untergebracht waren. Um die 30köpfige Elefantengruppe kümmert sich gegenwärtig die südafrikanische Tierschutzgesellschaft NSPCA. Nach Auffassung des BMU, die von Elefantenexperten geteilt wird, wäre es für die Jungelefanten das beste, wenn sie in Südafrika wieder ausgewildert würden.