Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
Auf Vorschlag von Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute beschlossen, dass die Schachtanlage Asse ab dem 1. Januar 2009 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben wird. Damit ist der Weg frei für eine Stilllegung der Asse nach Atomrecht.
"Damit ist zukünftig die Behörde für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II zuständig, die den größten Sachverstand für die nötigen Aufgaben der Zukunft hat. So kann ein möglichst sicherer Betrieb und eine optimale Stilllegung erzielt werden", kommentierte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel den Kabinettbeschluss. "Unser gemeinsames Ziel ist eine transparente und sichere Schließung der Asse. Dazu haben wir heute den richtigen Schritt getan", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan.
Die Schachtanlage Asse diente in den Jahren 1965 bis 1995 als Forschungsbergwerk, Seitdem finden in der Asse keine Forschungsarbeiten mehr statt. Im Bergwerk wurden von 1967 bis 1978 insgesamt 125000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen eingelagert. Angesichts der Herausforderungen in der Asse hatten sich Bundesforschungsministerin Schavan und Bundesumweltminister Gabriel im September auf den Betreiberwechsel verständigt.
Durch die Übernahme des Betriebs der Schachtanlage Asse II vom Helmholtz Zentrum München durch das BfS werden die Vorraussetzungen für eine sichere und zügige Stilllegung der Schachtanlage Asse II geschaffen. Der Kabinettbeschluss legt den Grundstein für den zügigen Betreiberwechsel. Dazu gehört auch, dass das Personal auf der Asse weiterbeschäftigt wird, um wichtiges Know How zu erhalten. Außerdem wird das BfS personell verstärkt, damit die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Optionenvergleich umgesetzt werden können und den Strahlenschutz für den Betrieb der Schachtanlage beim BfS sichergestellt werden kann.
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird als neuer Betreiber für die Schließung der Schachtanlage Asse II im Rahmen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens verantwortlich sein. Von zentraler Bedeutung bei den weiteren Arbeiten wird die Realisierung eines Schließungskonzeptes sein, das eine radioaktive Kontamination des Lebensraumes um die Schachtanlage Asse II in der Zukunft ausschließt. Um auch weiterhin eine Einbindung der Bevölkerung vor Ort sicherzustellen, wird der bereits begonnene Begleitprozess fortgesetzt.