Gabriel stellt Gutachten zur Schachtanlage Asse vor

29.10.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 234/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Expertisen zur Verbesserung der Grubenstabilität und zur Rückholbarkeit von mittelaktiven Abfällen

Expertisen zur Verbesserung der Grubenstabilität und zur Rückholbarkeit von mittelaktiven Abfällen

Die Stabilität des Grubengebäudes der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel kann mit speziellen Verfüllmaßnahmen verbessert werden. Dies zeigt ein Gutachten der CDM–Consult GmbH, das von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel heute vorgestellt wurde. Für die schnelle Realisierung dieser Maßnahmen spricht sich die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) aus, ein aus Experten verschiedener Institutionen zusammengesetztes Gremium, das die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und für Bildung und Forschung (BMBF) bei der Schließung der Schachtanlage Asse II berät.

Die Gutachter von CDM–Consult GmbH hatten geprüft, ob durch gezielte Verfüllmaßnahmen die Verformungen des Gebirges verringert und damit die Stabilität des Grubengebäudes soweit erhöht werden kann, dass Zeit für die Prüfung alternativer Stilllegungskonzepte zur Verfügung steht.

Die Gutachter schlagen zwei Maßnahmen vor: Zum einen die Verfüllung des so genannten Firstspaltes, also der Lücke zwischen Decke und den eingebrachten Salzgrus in den verfüllten Kammern, mit einem Spezial-Beton mit Magnesiumoxid. Ziel ist es, das Hohlraumvolumen insgesamt zu verringern und damit eine bessere Tragwirkung zu erhalten. Zum anderen schlagen sie Injektionen in das Salzgrus vor. Damit sollen die Hohlräume weiter verringert werden, indem noch vorhandene Luftporen im eingebrachten Salzgrus mit einem Spezialmaterial verfüllt werden.

Durch die Maßnahmen kann nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen eine Verringerung der Verformungsraten und damit eine Erhöhung der Standsicherheit erzielt werden. Gabriel: "Die Gutachter haben einen wichtigen Baustein aufgezeigt, mit dem das kritische Risiko eines steigenden Lösungszutrittes reduziert werden kann. Wir müssen aber noch weitere Maßnahmen zu entwickeln, damit ein entscheidender Zeitgewinn für die Entwicklung alternativer Stilllegungskonzepte und für die sorgfältige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung erzielt wird."

Vor diesem Hintergrund muss auch die nun ebenfalls vorliegende Studie "Möglichkeit einer Rückholung der MAW Abfälle aus der Schachtanlage Asse" bewertet werden. Diese Studie wurde von den Energiewerken Nord in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz erarbeitet. Technisch wäre die Rückholung der rund 1.300 Gebinde mit mittelaktiven Abfällen in etwa fünf Jahren möglich. Die Kosten würden über 150 Millionen Euro betragen. Eine solche Maßnahme wäre allerdings nur zu rechtfertigen, wenn hierdurch insgesamt ein Sicherheitsgewinn erzielt werden kann und die Stilllegung der Schachtanlage nicht unverhältnismäßig verzögert wird. Die für eine solche Einschätzung erforderliche Störfallanalyse liegt bislang nur im Entwurf vor. Insofern kann zurzeit noch keine abschließende strahlenschutztechnische und rechtliche Bewertung vorgenommen werden. Die Arbeitsgruppe Optionenvergleich wird sich speziell hiermit in den nächsten Wochen befassen.

Im Herbst 2007 hatten das Bundesumweltministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Niedersächsische Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz vereinbart, dass unter anderem Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes sowie die Möglichkeit zur Rückholung der mittelaktiven Abfälle untersucht werden sollen. Hierzu wurde die Arbeitsgruppe Optionenvergleich eingerichtet, in der neben dem Bundesamt für Strahlenschutz und dem Forschungszentrum Karlsruhe auch Experten des Vertrauens der Bevölkerung vor Ort mitwirken.

29.10.2008 | Pressemitteilung Nr. 234/08
https://www.bmuv.de/PM3976
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