Selbstverpflichtung zum Verzicht auf umweltgefährdende Hilfsstoffe in Chemikalien zur Abwasserbehandlung durch Verband TEGEWA übergeben

09.07.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 98/98 S
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Abwasserbehandlung wird europaweit umweltverträglicher

Merkel: Abwasserbehandlung wird europaweit umweltverträglicher

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat heute die Selbstverpflichtung des Verbandes der Textilhilfsmittel-, Lederhilfsmittel, Gerbstoff- und Waschrohstoffindustrie e.V. (TEGEWA) zum Verzicht auf umweltgefährdende Hilfsstoffe in Chemikalien zur Abwasserbehandlung entgegengenommen.

Zehn in Europa ansässige Mitgliedsfirmen der TEGEWA werden freiwillig auf die umweltgefährdende Stoffgruppe der Alkylphenolethoxylate (APEO) in Polyacrylamid-Emulsionspolymeren, die in der Abwasser- und Klärschlammbehandlung Anwendung finden, verzichten und sie durch umweltverträglichere Stoffe (Fettalkoholethoxylate) ersetzen. Diese Verpflichtung soll bis 31. Dezember 2001 europaweit umgesetzt werden. Bis dahin wird dem Umweltbundesamt jährlich zum 30. Juni über den erreichten Fortschritt, die noch auf dem Markt befindlichen Mengen der umweltgefährdenden Hilfsstoffe, den Stand der Zulassung von Ersatzstoffen und ihren ökotoxikologischen Eigenschaften berichtet werden. Das Umweltbundesamt wird in Zusammenarbeit mit dem Verband jeweils zum Ende der Jahre 1999, 2000 und 2001 eine Liste von APEO-freien Chemikalien zur Abwasserbehandlung veröffentlichen.

Die umweltgefährdende Stoffgruppe der APEO hat eine weitreichende ökotoxikologische Wirkung. Ihre Abbauprodukte Nonylphenol bzw. Octylphenol reichern sich stark im Klärschlamm, in Flußsedimenten und aquatischen Lebewesen an. Nonylphenol ist gegenwärtig gemäß EU-Regelungen Gegenstand einer Bewertung von Umweltrisiken. Darüber hinaus wird seit einigen Jahren die Fähigkeit beider Abbauprodukte diskutiert, das Hormonsystem zu beeinflussen. Nach Angaben der TEGEWA werden europaweit jährlich 950 Tonnen APEO in Chemikalien zur Abwasser- und Klärschlammbehandlung durch die an der Selbstverpflichtung beteiligten Firmen vertrieben. Das sind ca. 95 Prozent der gesamten Vertriebsmenge.

Diese Selbstverpflichtung ist ein weiterer wichtiger Schritt zum allgemeinen Verzicht auf die Verwendung von APEO. Bereits 1986 hatten mehrere Industrieverbände der Bundesregierung zugesagt, bis 1992 stufenweise auf den Einsatz dieser Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln zu verzichten. Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist der Einsatz von APEO in Wasch- und Reinigungsmitteln seit 1986 um rund 90 Prozent reduziert worden. Damit ist die Vereinbarung insgesamt erfolgreich umgesetzt worden, wenn auch einige APEO-haltige Mittel noch auf dem Markt sind.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße die Selbstverpflichtung der TEGEWA und die damit bekundete Absicht, auf umweltgefährdende Stoffe in Chemikalien zur Abwasserbehandlung zu verzichten. Damit ist der Weg frei, daß die Rezepturen eines Teils der Abwasserbehandlungschemikalien europaweit umgestellt werden und ein Beitrag zum Rückgang umweltgefährdender Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern, geleistet wird. Dies wäre durch nationale ordnungsrechtliche Vorgaben nicht erreichbar."

09.07.1998 | Pressemitteilung 98/98 S | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM397
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