Astrid Klug: Novellierung des Umweltrechts stärkt Umwelt- und Wirtschaftsstandort Deutschland

10.10.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 221/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Abschluss der Konferenz zum neuen Umweltgesetzbuch

Abschluss der Konferenz zum neuen Umweltgesetzbuch

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug, hat heute auf einer Tagung in Berlin die Vorteile einer Neuausrichtung des deutschen Umweltrechts hervorgehoben. "Die Vereinfachung und bürokratische Entschlackung des Umweltrechts macht uns als moderne ökologische Industriegesellschaft zukunftsfähig. Wir brauchen klare Regeln, effiziente und zügige Verfahren sowie leistungsfähige Behörden. Das Umweltgesetzbuch (UGB) schafft einen stabilen Rahmen, der dauerhaft für Ordnung und Übersicht im Umweltrecht sorgen wird. Das bedeutet mehr Orientierungs-, Planungs- und Rechtssicherheit und stärkt damit den Umwelt- und Wirtschaftsstandort Deutschland", sagte Astrid Klug.

Erstmals soll das über viele Einzelgesetze verstreute deutsche Umweltrecht in einem Gesetzbuch zusammengeführt werden. Bei der Tagung "Umweltgesetzbuch 2009" der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Berliner Humboldt-Universität diskutieren Umweltpolitiker und Verwaltungsfachleute sowie Vertreter von Wirtschafts- und Umweltverbänden über die Ausgestaltung des künftigen Umweltrechts. Durch die Föderalismusreform 2006 sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein UGB auf Bundesebene geschaffen worden. Nun ist der Gesetzgebungsprozess in eine entscheidende Phase getreten.

Das Bundesumweltministerium hat im Mai 2008 den Referentenentwurf für das UGB vorgelegt und die künftigen Anwender und Betroffenen von Anfang an der Ausarbeitung beteiligt. Damit konnten Sachverstand und Erfahrungen von Wirtschafts- und Umweltverbänden sowie von Verwaltungs- und Rechtsexperten in den Gesetzentwurf einfließen. Das UGB 2009 soll fünf Bücher umfassen: Buch I mit allgemeinen Vorschriften und dem vorhabenbezogenen Umweltrecht, Buch II zur Wasserwirtschaft, Buch III zu Naturschutz und Landschaftspflege, Buch IV über nichtionisierende Strahlung sowie Buch V zum Emissionshandel.

10.10.2008 | Pressemitteilung Nr. 221/08
https://www.bmuv.de/PM3960
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