Simone Probst: Vorsorgender Bodenschutz muß selbstverständlich werden
"Neben der Beseitigung oder Minderung bereits bestehender Bodenbelastungen sieht die Bundesregierung einen wichtigen Aufgabenschwerpunkt im vorsorgenden Bodenschutz. Wir müssen bei all unseren Tätigkeiten verstärkt darauf achten, daß neue Schädigungen des Bodens so weit wie möglich vermieden werden. Um dies zu erreichen, müssen Ziele und Grundsätze des Bodenschutzes in allen maßgeblichen Politikbereichen verankert werden." Dies erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Simone Probst anläßlich der Eröffnung des internationalen Bodenschutz-Workshops in Bonn. Auf Einladung des Bundesumweltministeriums treffen sich in Bonn Vertreter der Umweltministerien aus 24 europäischen Ländern zu einem Workshop über die "Bodenschutzpolitik in der Europäischen Union (EU)". An dem Workshop nehmen neben den Vertretern der Europäischen Kommission und der Mitgliedsstaaten der EU auch Vertreter der Beitrittskandidatenländer aus Mittel- und Osteuropa sowie aus Norwegen und der Schweiz teil.
Ein wichtiges Ziel des Workshops ist der Informationsaustausch. Nur wenige Staaten, wie die Niederlande oder Deutschland, verfügen über ein spezielles Bodenschutzgesetz. Die meisten Staaten schützen die Böden über ein Set von Regelungen in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Empfehlungen oder freiwilligen Vereinbarungen. Die Bodenschutzexperten werden auch über die bisherigen Maßnahmen der Europäischen Union (EU) reden, die direkt oder indirekt zum Schutz der Böden beitragen; dazu zählen z. B. die Richtlinie über Klärschlamm in der Landwirtschaft, Richtlinien zur Luftreinhaltung, über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die Nitratrichtlinie und verschiedene Gewässerschutzrichtlinien.
Der Workshop soll auch klären, ob es Bedarf nach gemeinsamen Bodenschutzaktivitäten auf der Ebene der EU gibt. Nach dem im EG-Vertrag enthaltenen Subsidiaritätsprinzip soll auf der Ebene der Gemeinschaft nur gehandelt werden, wenn die Ziele der Gemeinschaft - darunter die Sicherstellung eines anspruchsvollen Umweltschutzniveaus - besser durch Gemeinschaftsregelungen als durch einzelstaatliche Regelungen erreicht werden können.