Mit einem Erlaß beendete Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Dienstagabend das Gerangel um die Einführung von vier Elefanten nach Deutschland. "Ein illegaler Handel mit bedrohten Tieren ist mit mir nicht zu machen. Meine Entscheidung richtet sich nicht gegen die wertvolle Arbeit der betroffenen Zoologischen Gärten. Ich habe großes Verständnis für den Wunsch vieler Menschen, seltene und faszinierende Tiere in Zoos erleben zu können. Aber dies darf nicht unter Mißachtung internationaler Artenschutzbestimmungen geschehen," erklärte Jürgen Trittin.
Die Elefanten, die ursprünglich aus Botswana stammten, sollten von Südafrika nach Deutschland in die Zoologischen Gärten Dresden und Erfurt gebracht werden. Trittin wies das Bundesamt für Naturschutz (BfN) an, die Genehmigung zur Einfuhr der Elefanten zu widerrufen, weil die Elefanten nicht in Übereinstimmung mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) von Botswana nach Südafrika importiert worden sind.
Das Washingtoner Artenschutzabkommen trifft detaillierte Regelungen, um den internationalen Handel mit gefährdeten Tierarten - eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wildlebender Tiere und Pflanzen - zu überwachen und zu beschränken. Die gefährdeten Arten sind im WA entsprechend dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit in Anhängen aufgelistet. Für die Tiere in den Anhängen gelten dadurch im internationalen unterschiedlich starke Beschränkungen.
Im vorliegenden Fall wäre die Ausfuhr von Botswana nach Südafrika nur dann rechtlich zulässig gewesen, wenn sowohl eine Ausfuhrgenehmigung Botswanas als auch eine Einfuhrgenehmigung Südafrikas vorgelegen hätte. Südafrika hatte eine Einfuhrgenehmigung jedoch nicht erteilt, weil die Elefanten zu kommerziellen Zwecken ins Land gebracht worden sind. Dies ist nach den Kriterien des WA für Anhang I-Tiere (vom Aussterben bedrohte Arten, die durch den Handel beeinträchtigt werden) nicht möglich.