Das Bundesumweltministerium und die "Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen" (IUCN) haben heute in Bonn einen Vertrag über den dauerhaften Verbleib des Umweltrechtszentrums abgeschlossen. Der neue Standort des ELC beschäftigt ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab 1. Februar 1999 die bundeseigene Liegenschaft in Bonn-Bad Godesberg, Godesberger Allee 108 bis 112 beziehen. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte in Anwesenheit von Vertretern der Stadt Bonn, des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das ELC ist die Umweltrechtsabteilung des zentralen Sekretariats der 1948 gegründeten IUCN. Die IUCN mit Hauptsitz in Gland (Schweiz) ist in über 125 Ländern tätig. Ihr gehören über 800 staatliche Stellen und Nichtregierungsorganisationen an. Die Bundesrepublik ist seit 1959 Mitglied. Zu den Mitgliedern gehören auch das Bundesamt für Naturschutz, die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit sowie wichtige deutsche Umweltverbände.
Das Umweltrechtszentrum (ELC) fungiert als Sekretariat der IUCN-Umweltrechtskommission (CEL), einem weltweiten Netzwerk von ehrenamtlichen Umweltrechtsexperten. Seine zentrale Aufgabe ist die Beratung von Institutionen in Entwicklungsländern hinsichtlich umweltrelevanter Gesetzesvorhaben. Weitere Aufgaben sind die Initiierung und Entwicklung von völkerrechtlichen Umweltverträgen, die Beratung verschiedener internationaler Organisationen und die Durchführung umweltjuristischer Schulungen. Das ELC besitzt mit über 120.000 Nachweisen die weltweit größte Umweltrechtsdatenbank. Darin werden Internationale Verträge, nationale Gesetzgebung sowie Literatur zu Umweltrecht und -politik archiviert. Diese Bestände sind in zwei Bibliotheken untergebracht, die in der Godesberger Allee benutzerfreundlich von Fachbesuchern genutzt werden können.
Die IUCN ist eine wichtige internationale Organisation in den Politikfeldern Umwelt und Entwicklungspolitik im Sinne des Berlin/Bonn-Gesetzes. Die Bundesregierung sieht in dem Verbleib des Umweltrechtszentrum der IUCN einen weiteren Schritt, um die Attraktivität der Bundesstadt Bonn zu erhalten.