Bundeskabinett billigt das Protokoll Bodenschutz zur Durchführung der Alpenkonvention

08.07.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 97/98 S
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute dem Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Bodenschutz zugestimmt. Deutschland wird das Bodenschutzprotokoll im Rahmen der 5. Alpenkonferenz, die am 16. Oktober dieses Jahres unter slowenischem Vorsitz in Ljubljana stattfindet, unterzeichnen. Durch ein Vertragsgesetz soll das Bodenschutzprotokoll völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen.

1991 wurde das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) geschlossen, dem neben Deutschland die Alpenländer Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, die Schweiz, Slowenien sowie die Europäische Gemeinschaft beigetreten sind. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien zu geeigneten Maßnahmen für eine ganzheitliche Politik zum Erhalt und zum Schutz der Alpen. Die Alpenkonvention sieht vor, daß die Vertragsparteien Protokolle vereinbaren, in denen Einzelheiten zur Durchführung festgelegt werden. Durchführungsprotokolle in den Bereichen Naturschutz, Raumplanung, Bergwald, Berglandwirtschaft und Tourismus sind bereits verabschiedet.

Für die Ausarbeitung im Bereich Bodenschutz hatte Deutschland die Federführung übernommen. Ziele des Protokolls sind der Erhalt der natürlichen und kulturellen Funktionen, die Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit und der Vielfalt der Böden im Alpenraum. Dazu verpflichten sich die Vertragsparteien, die erforderlichen rechtlichen und administrativen Maßnahmen zu ergreifen und in eigener Verantwortung zu überwachen. Des weiteren soll die internationale Zusammenarbeit auch auf unteren Verwaltungsebenen verstärkt zum Austausch von Erfahrungen und zur Lösung gemeinsamer Probleme genutzt werden. Insbesondere ist für einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zum Beispiel durch Begrenzung des Siedlungswachstums Sorge zu tragen. Bodenschätze sind umweltschonend abzubauen und sparsam zu verwenden. Hoch- und Flachmoore sollen erhalten bleiben. Gefährdete Gebiete sind zu kartieren und soweit erforderlich als solche auszuweisen. Ähnliches gilt für die von flächenhafter Erosion betroffenen Alpengebiete. Der Schutzwirkung der Bergwälder wird Vorrang eingeräumt.

Im Alpenraum werden Dauerbeobachtungsflächen eingerichtet und in ein alpenweites Netz zur Bodenbeobachtung integriert. Gemeinsame Forschungsaktivitäten sind vorgesehen.

In schwierigen Verhandlungen konnte erreicht werden, daß die durch intensive touristische Aktivitäten entstandenen Schäden soweit wie möglich beseitigt und weitere Nutzungen so gelenkt werden, daß derartige Schäden künftig nicht mehr auftreten. Die Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten werden begrenzt. Chemische und andere Zusätze für die Pistenpräparierung werden nur dann zugelassen, wenn sie nachgewiesenermaßen der Umwelt keinen Schaden zufügen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Bundesregierung und Bayern haben erreicht, daß, in den Alpen als einem der größten zuammenhängenden Naturräume Europas einvernehmlich nunmehr konkrete und zum Teil durchgreifende Maßnahmen des Bodenschutzes umgesetzt werden. Dabei war maßgebend, daß gerade der Bodenschutz vielfältige Auswirkungen auf andere Politikbereiche im Alpenraum hat und gemeinsame Anstrengungen auf diesem Feld deshalb besonders erfolgversprechend sind."

08.07.1998 | Pressemitteilung 97/98 S | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM391
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