Sigmar Gabriel: Umrüstung der Schachtanlage Konrad läuft vorbildlich

20.08.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 177/08
Thema: Nukleare Sicherheit · Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Weiterer Schwerpunkt im BfS-Jahresbericht: Natürliche Strahlung − ein Risiko, gegen das man sich schützen kann

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die 2007 begonnene Umrüstung der Schachtanlage Konrad zu einem Endlager für schwach radioaktive Abfälle professionell geführt. Bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichts in Berlin sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Für mich ist es besonders wichtig, dass sich die Öffentlichkeit in der Region zu jedem Zeitpunkt informieren kann. Das BfS hat mit der Einrichtung eines Informationsbüros und seiner offenen Informationspolitik Beispielhaftes geleistet." Zur Schließung der Schachtanlage Asse II in Niedersachsen sagte Gabriel: "Die Sicherheit des Betriebspersonals sowie der Bevölkerung in der Umgebung der Schachtanlage hat Priorität. Das BfS leistet hier wertvolle Unterstützung. Das wird auch von Kritikern der Endlagerung anerkannt." Einer der Schwerpunkte der Arbeit des BfS liegt auf den Risiken natürlicher Strahlung. BfS-Präsident Wolfram König wies darauf hin, dass die Ultraviolett (UV)-Strahlung gerade bei Kindern und Jugendlichen häufig unterschätzt würde. "80 Prozent der UV-Lebensdosis erhält man im Alter bis zu 18 Jahren. Der Körper reagiert erst nach vielen, vielen Jahren. Die Haut vergisst nichts", so König.

Strahlung kann man nicht immer sehen und spüren. Sie kommt unter anderem natürlich im Sonnenlicht, im Edelgas Radon oder in der Höhenstrahlung vor. Sie ist ein erhebliches gesundheitliches Risiko. So erkranken in Deutschland jährlich bis zu 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Eine wesentliche Ursache dafür ist die natürlich und künstlich vorkommende UV-Strahlung. Dabei kann man die Sonne ohne Reue genießen, wenn man einige wichtige Vorsorgemaßnahmen beachtet, insbesondere bei Kindern. Eltern sollten besonders darauf achten, dass ihre Kinder frühzeitig den richtigen Umgang mit der Sonne lernen. Besonders wichtig ist guter Sonnenschutz. Kinder unter zwei Jahren sollten der Sonne gar nicht ausgesetzt werden. Geeignete Kleidung und Kopfbedeckung sind ein effektiver Schutz vor Sonnenbrand.

Seit dem 1. Juli 2008 bieten die Krankenkassen kostenlos Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs an. Bundesumweltministerium (BMU) und BfS raten den Bürgerinnen und Bürgern, diese kostenlosen Untersuchungen zu nutzen. Gerade bei Hautkrebs gibt es mit Hilfe der Früherkennung und frühzeitiger Behandlung gute Heilungschancen.

Ebenfalls natürliche Strahlung verursacht das Edelgas Radon, das insbesondere in Gebieten mit granithaltigem Gestein im Untergrund in vielen Regionen der Mittelgebirge vorkommt und dort zu hohen Belastungen in Häusern führen kann. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Allein in Deutschland würden jährlich 1.900 Lungenkrebs-Sterbefälle registriert, deren Ursache nach jetzigem Wissen auf Radon zurückgehe. "Es ist sinnvoll, die Radonkonzentration gerade in höher belasteten Häusern zu reduzieren", sagte König. Häufig reichen schon einfache und preisgünstige Baumaßnahmen aus. Bei der Errichtung von Neubauten bieten Beton-Plattenfundamente und Abdichtungen gegen Bodenfeuchte einen wirkungsvollen Schutz gegen das Eindringen des Edelgases. Besonders wichtig ist auch, Leitungsdurchführungen im Mauerwerk in den Bereichen abzudichten, in denen das Gebäude Kontakt mit den umgebenden Erdschichten hat. Der Einbau einer dicht schließenden Kellertür trägt dazu bei, die Ausbreitung von Radon in höhere Etagen zu verhindern. Nachhaltig und kostengünstig sind Maßnahmen zur Radonverminderung, wenn diese vorsorglich bereits beim Neubau von Häusern ergriffen werden. Die Kosten liegen dann in vielen Fällen bei maximal 2.000 Euro für ein Haus mit 100 Quadratmeter Grundfläche.

20.08.2008 | Pressemitteilung Nr. 177/08 | Nukleare Sicherheit · Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM3907
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