Kabinett stärkt Verbraucherschutz im Bereich der Chemikaliensicherheit

08.07.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 96/98 S
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Nur noch ungefärbte und nicht parfümierte Lampenöle benutzen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Die Bundesregierung hat heute die Zweite Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Mit der Verordnung werden im wesentlichen vier EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, die den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen bezwecken. Hierzu zählt insbesondere das Verbot von parfümierten und gefärbten Lampenölen sowie die weitere Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von chlorierten Lösungsmitteln.

Ein großer Fortschritt für die Sicherheit des Verbrauchers ist das EG-weite Verbot von parfümierten und gefärbten Lampenölen. In den letzten Jahren waren immer wieder schwere Lungenverätzungen, insbesondere bei Kleinkindern, dadurch zu bedauern, daß diese parfümierte Lampenöle verschluckt hatten und in einigen Fällen sogar nach schwersten Atemnotssyndromen verstarben. Allein im Jahre 1997 kam es zu gut 30 Unfällen im Zusammenhang mit parfümierten oder gefärbten Lampenölen. Die neue Schutzregelung sieht vor, daß gefärbte oder parfümierte Lampenöle nicht mehr in die Hände von Endverbrauchern gelangen, sondern nur gewerblichen Verbrauchern (etwa Gaststätten oder Restaurants) vorbehalten bleiben, da sie nur noch in Gebinden von mehr als 15 Litern erworben werden können. In jedem Fall sollten Öllampen immer so benutzt und aufbewahrt werden, daß sie für Kinder nicht zugänglich sind.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Lampenöle gehören zu den häufigsten Unfallursachen mit Haushaltschemikalien bei Kleinkindern. Deshalb hat sich die Bundesregierung auf nationaler Ebene und in Brüssel für ein Verbot von parfümierten und gefärbten Lampenölen im Haushaltsbereich eingesetzt. Die Bemühungen haben sich gelohnt. Nach der Verabschiedung der EG-weiten Verbotsregelung steht jetzt die nationale Umsetzung an. Sie ist als weiterer wichtiger Baustein im Bereich des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes zu bewerten."

Ferner wird das Inverkehrbringen und die Verwendung von bestimmten chlorierten Lösungsmitteln, die Gesundheits- und Umweltschäden hervorrufen können, eingeschränkt. Künftig dürfen diese nur noch in geschlossenen Anlagen verwendet werden, so daß eine Freisetzung dieser Lösungsmittel ausgeschlossen ist. Chlorierte Lösungsmittel werden z. B. zum Entfetten von Metallteilen verwendet.

08.07.1998 | Pressemitteilung 96/98 S | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM389
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