Trittin befremdet über die Blockadehaltung der Atomkraft-Betreiberfirmen

27.11.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 157/98 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltministerium bittet Bundesländer um Vorlage der Wiederaufarbeitungsverträge

Bundesumweltministerium bittet Bundesländer um Vorlage der Wiederaufarbeitungsverträge

Das Bundesumweltministerium nimmt mit Befremden zur Kenntnis, daß sich die Atomkraftwerksbetreiber weigern, dem BMU Einblick in ihre Verträge mit Wiederaufarbeitungsfirmen im Ausland zu gewähren. Bundesumweltminister Jürgen Trittin nannte das Verhalten der Branche einen "untauglichen Versuch, die Erarbeitung einer Atomgesetznovelle durch die Bundesregierung zu behindern."

Das Bundesumweltministerium hat daher die Regierungen der Bundesländer gebeten, die ihnen als zuständige Atomaufsichtsbehörden vorliegenden Wiederaufarbeitungsverträge bis zum kommenden Dienstag (1.12.) vorzulegen oder diese Verträge bis zum 4. Dezember 1998 bei den AKW-Betreibern anzufordern.

Trittin bekräftigte, daß die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag festgelegt binnen 100 Tagen nach Amtsantritt eine erste Änderung des Atomgesetzes einbringen werde. Diese Novelle wird zum Ziel haben, die Entsorgung des Atommülls auf die direkte Endlagerung zu beschränken.

Das BMU hatte die AKW-Unternehmen mit Schreiben vom 17. November 1998 um Einsicht in "alle noch nicht abgearbeiteten Wiederaufarbeitungsverträge bis zum 25. November 1998" gebeten, um für den Fall eines unverzüglichen Verzichts auf die Wiederaufarbeitung eine abschließende Beurteilung der ökonomischen und ggfs. entsorgungspolitischen Folgen vornehmen zu können. Die Unternehmen hatten dies mit der Begründung abgelehnt, daß die Bewertung der Atomenergie und die daraus abzuleitenden Konsequenzen Gegenstand der beabsichtigten Konsensgespräche sein würden.

Demgegenüber verweist das Bundesumweltministerium auf den Wortlaut der Koalitionsvereinbarung. Dort sei als Ziel die umfassende und unumkehrbare gesetzliche Regelung des Atomausstiegs in drei Schritten festgelegt. Auf die Änderung des Atomgesetzes werde als zweiter Schritt die Einladung zu Konsensgesprächen folgen, bevor in der dritten Stufe ein Atomausstiegsgesetz verabschiedet werde. "Die Konsensgespräche sind nicht beliebig ergebnisoffen. Vielmehr geht es darum, eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren", sagte Trittin.

27.11.1998 | Pressemitteilung 157/98 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM386
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