Kabinett verabschiedet zweites Klimapaket
Das Bundeskabinett hat heute das zweite Paket zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Schwerpunkt der sieben Gesetze und Verordnungen ist die Steigerung der Energieeffizienz. "Deutschland verfolgt das weltweit ambitionierteste Klima- und Energieprogramm. Unser Ziel ist: Weg von Öl und Gas, hin zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Das schützt das Klima, senkt die Energiekosten für unsere Bürger und schafft über 500.000 zusätzliche Jobs bis 2020", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Der Kabinettsbeschluss sieht unter anderem die Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich um 30 Prozent vor. Das gilt für den Neubau und bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand – für alle Gebäude, auch für Ein- und Zweifamlienhäuser dann, wenn sich der Besitzer zu einer grundlegenden Sanierung seines Hauses entschließt. Außerdem sollen beim dringend erforderlichen Ausbau des Stromnetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch Erdverkabelungen möglich sein. Schließlich verabschiedete das Kabinett auch ein Eckpunktepapier zur klimafreundlicheren Gestaltung der Kfz-Steuer.
Die Bundesregierung hatte auf ihrer Kabinettsklausur im August 2007 in Meseberg ein 29-Punkte-Programm zur Energie- und Klimapolitik vorgelegt. Ziel des Maßnahmenbündels ist es, bis 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Bis 2007 sind die Treibhausgasemissionen um gut 20 Prozentpunkte gegenüber 1990 gesunken. Das deutsche Klimaschutzziel im Rahmen des Kyoto-Protokolls lautet, im Zeitraum 2008-2012 die Emissionen um 21% zu reduzieren. "Wir haben im Klimaschutz bereits viel geschafft: Das Kyoto-Ziel ist schon fast erreicht, die Wegstrecke bis 2020 haben wir zur Hälfte hinter uns. Jetzt müssen wir unsere Anstrengungen verstärken – auch um uns vor immer höheren Energiepreisen zu schützen. So, wie das 20. Jahrhundert von einer stetig steigenden Arbeitsproduktivität gekennzeichnet war, muss das 21. Jahrhundert das Jahrhundert der Energieeffizienz werden", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Die heute beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:
Novelle von Energieeinspargesetz und –verordnung: Ab 2009 werden die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Außerdem wird der Vollzug erheblich konsequenter ausgestaltet. Das steigert die Energieeffizienz im Gebäudebereich erheblich.
Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus: Das Gesetz sichert den beschleunigten Ausbau der Stromnetze, der notwendig ist, um den Strom von den zukünftigen Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee in die Verbrauchszentren zu transportieren. Damit Umwelt und Anwohner geschont werden, ist für Pilotstrecken in sensiblen Gebieten die Möglichkeit von Erdkabeln statt Freileitungen vorgesehen. Innovative Techniken, wie Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen, werden ebenfalls gefördert.
Novelle des Mautgesetzes und der Mauthöheverordnung: Die Lkw-Maut wird entsprechend dem neuen Wegekostengutachten leicht erhöht und stärker gespreizt, sodass emissionsärmere LKW eine niedrigere, emissionsstarke LKW eine höhere Maut bezahlen müssen. Die Maut-Einnahmen werden für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur verwendet.
Verordnung zu Strom- und Gaszählern: Mit der Verordnung werden die konkreten Bedingungen zur Einführung intelligenter Zähler geregelt. Intelligente Zähler machen den Energieverbrauch transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher und geben so Hinweise auf Energie- und Kosteneinsparungs¬möglichkeiten. Zudem werden lastvariable Tarife ermöglicht.
Novelle der Heizkostenverordnung: In Zukunft müssen in Mietgebäuden 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt werden, statt pauschal auf alle Wohnungen gleich zu verteilen (bisher: mindestens 50 Prozent). Damit lohnt sich Energiesparen noch mehr.
Eckpunkte für die Umstellung der Kfz-Steuer: Das Bundeskabinett hat außerdem beschlossen, mit den Bundesländern im Rahmen der Förderalismusreform II einen Steuertausch bezüglich der Kfz-Steuer zu vereinbaren, damit ab dem 1.1.2010 die Kfz-Steuer auf CO2-Basis umgestellt werden kann.