Bundesumweltministerium weist Vorwürfe über Sicherheitsmängel des Endlagers Morsleben zurück

02.07.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 94/98 S
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Die in der Vorabmeldung zu der heutigen Monitor-Sendung aufgestellte Behauptung, die Sicherheit der Einlagerung von radioaktiven Abfällen im Ostfeld des Endlagers Morsleben sei nicht gewährleistet, wird zurückgewiesen. Es trifft nicht zu, daß das Ostfeld in Morsleben eine mangelnde Wasserdichtheit aufgrund des Vorkommens von sogenanntem Hauptanhydritgestein aufweist.

Ein Zutritt von Wässern aus dem Deckgebirge über den Anhydrit ist auszuschließen; die Befürchtung, eingelagerte Abfälle auslagern zu müssen, ist unbegründet. Vor Beginn der Einlagerung im Ostfeld wurde dieses in den Jahren 1992 bis 1995 eingehend erkundet. Dabei wurde durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) nachgewiesen, daß der Anhydrit im Bereich des Ostfeldes nicht bis zum Salzspiegel reicht. Einer Einlagerung im Ostfeld stehen somit Sicherheitsaspekte nicht entgegen. Dieser Bewertung hat sich auch die zuständige Bergbehörde angeschlossen und die Vorbereitung und Nutzung von Abbauen im Ostfeld zugelassen.

Im Einzelnen liegen dieser Sicherheitsbewertung folgende Fakten zugrunde:

Im westlichen Bereich des Ostfeldes wurde durch acht Bohrungen nachgewiesen, daß der Hauptanhydrit nicht den Salzspiegel erreicht.

Auch für den im Osten des Ostfeldes anschließenden Sattel wurde mit vier Bohrungen nachgewiesen, daß der Hauptanhydrit nicht den Salzspiegel erreicht. Ebenso ergibt sich aus der geringen Mächtigkeit des Hutgesteins oberhalb des Salzspiegels, daß in diesem Bereich kein Hauptanhydrit vorkommen kann. Die Hutgesteinsmächtigkeit müßte sonst erheblich größer sein.

Ein weiterer Beleg für das Fehlen des Hauptanhydrits oberhalb des Ostfeldes resultiert aus der strukturellen geologischen Gesamtsituation. Aus dem Strukturbau folgt, daß nicht genügend Salz zur Verfügung stand, welches die Hauptanhydritschollen bis in das Salzspiegelniveau hätte schleppen können.

Ein zusätzlicher Beleg für die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dargestellte Hauptanhydritverbreitung ist die beschränkte Ausbildung des Anhydrits. Um das Niveau des Salzspiegels zu erreichen, müßte der Hauptanhydrit um ca. 110 m mächtiger sein, also eine Gesamtmächtigkeit von über 250 m erreichen. Dies ist anhand aller bekannten Fakten und Erkenntnisse am Standort Morsleben auszuschließen. Damit wurde wissenschaftlich nachgewiesen, daß der im Bereich des Ostfeldes ausgebildete Hauptanhydrit nicht bis zum Salzspiegel reicht.

Dieser Nachweis wurde mit dem geowissenschaftlichen Gutachter des Bergamtes, dem Geologischen Landesamt Sachsen-Anhalt, diskutiert. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren wird eine weitere geologische Bohrung im Ostfeld durchgeführt. Mit dieser Bohrung wird ein zusätzlicher meßtechnischer Beleg erbracht.

Seit Übergang des ERAM in bundesdeutsche Zuständigkeit am 03.10.1990 wurden nach umfangreichen sicherheitstechnischen Überprüfungen ca. 20.000 m³ radioaktive Abfälle im Endlager Morsleben (ERAM) eingelagert. Seit Oktober 1997 findet eine Einlagerung auch in den hierfür vorbereiteten Hohlräumen des Ostfeldes im ERAM statt.

Auch die Behauptung von Greenpeace, die Stabilität des Südfeldes der Grube Bartensleben sei nicht mit hinreichender Sicherheit gegeben, ist unzutreffend. Vielmehr belegen die visuellen Befunde und die durchgeführten Berechnungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover, daß das Südfeld auch ohne Verfüllmaßnahmen langfristig standsicher ist. Die Behauptung, ein Einstürzen der Grube im Südfeld sei nicht auszuschließen, ist reine Panikmache.

Vorsorglich, um die bereits für einige Jahrzehnte von der BGR nachgewiesene Stabilität noch weiter zu verbessern, plant das BfS für den Zentralteil der Grube Bartensleben, die Bereiche mit hohem Durchbauungsgrad mit Versatzmaterial zu verfüllen. Derartige Versatzmaßnahmen sind im Bergbau üblich. Aus den geplanten Verfüllmaßnahmen in diesem Grubenteil läßt sich kein Beleg für eine Gefährdungslage ableiten. Zudem werden alle Grubenteile fortlaufend überwacht.

Vor Wiederaufnahme des Einlagerungsbetriebes am 13. Januar 1994 ist das Endlager umfangreichen sicherheitstechnischen und rechtlichen Prüfungen unterzogen worden. Betriebliche Optimierungen wurden durchgeführt. Der Betrieb wird laufend von unabhängigen Gutachtern begleitet. Sicherheitsdefizite, die einen Stopp der Einlagerung begründen könnten, liegen insgesamt nicht vor.

02.07.1998 | Pressemitteilung 94/98 S | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM385
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