Lärmschutz-Ausnahmeregelung erlaubt Großbild-Leinwände in den Innenstädten
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die Bundesregierung für die Fußball-Europameisterschaft 2008 eine Ausnahmeregelung der Lärmschutzvorgaben geschaffen, die die öffentliche Betrachtung der EM-Spiele auf Großleinwänden ("public viewing") auch bis in die Nachtstunden zulässt. Nachdem sich solche Übertragungen schon bei der Fußball-WM 2006 sehr großer Beliebtheit erfreut hatten, sind auch bei der EM 2008 vielerorts Übertragungen der Spiele auf Großleinwänden an zentralen Plätzen, in Freizeitparks und Biergärten geplant.
Auf diese Weise bekommen Fußballfans in Deutschland, die die Spielorte in den Nachbarländern Österreich und Schweiz nicht besuchen können oder die keine Eintrittskarten für die EM-Spiele erhalten haben, Gelegenheit, in größerer Gemeinschaft mit anderen und in stimmungsvoller Atmosphäre die EM-Spiele "live" zu verfolgen.
Da in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen die Übertragung von Spielen auf Großleinwänden vor allem in den Abend- und Nachtstunden ein Problem im Hinblick auf die allgemein zum Schutz der Nachtruhe geltenden Anforderungen darstellen kann, ist eine Ausnahmeregelung erforderlich. Schon für die Fußball WM 2006 hatte Bundesumweltminister Gabriel eine befristete Ausnahmeregelung vorgeschlagen. Eine gleiche Ausnahmeregelung ist heute für die Fußball-EM 2008 im Bundesanzeiger verkündet worden. Mit dem Erlass entspricht die Bundesregierung einem Wunsch der Länder, die für diese Verordnung auch aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit einen Bedarf sehen.