Gabriel appelliert an Länder: Schutz von Natur und Landschaft nicht aufweichen

07.05.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 089/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
"Wir können uns eine Verschwendung der Natur nicht mehr leisten"

"Wir können uns eine Verschwendung der Natur nicht mehr leisten"

Wenige Tage vor Beginn der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn (vom 19. bis 30. Mai) hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel auf den hohen wirtschaftlichen Wert der Natur für die Entwicklung in vielen Teilen der Erde, auch in Deutschland, hingewiesen. "Deutschland als einer der führenden Industriestaaten profitiert in hohem Maße von der wirtschaftlichen Nutzung der biologischen Vielfalt", sagte Gabriel heute auf einer Sonderkonferenz der Umweltminister in Mainz. Er appellierte zugleich an die Länder, in Anbetracht des fortschreitenden Verlusts an Biodiversität in Deutschland bei der gegenwärtigen Diskussion des Umweltgesetzbuches die rechtlichen Garantien für den Schutz von Natur und Landschaft nicht aufzuweichen. "Angesichts des fortschreitenden Verlustes an biologischer Vielfalt in Deutschland brauchen wir auch weiterhin die verbindlichen Regelungen der guten fachlichen Praxis in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft", sagte Gabriel.

Allein der jährliche Marktwert der genetischen Ressourcen und der daraus entstehenden Produkte wird weltweit auf 500 bis 800 Milliarden US-Dollar geschätzt. Die pharmazeutische Industrie ist einer der großen Nutznießer. Rund 50 Prozent der heute in Deutschland gebräuchlichen Arzneimittel basieren auf Heilpflanzen beziehungsweise deren Inhaltsstoffen. "Wer sich also für die Erhaltung der Pflanzen einsetzt, sichert damit gleichzeitig die Rohstoffbasis für wichtige Bestandteile von Arzneimitteln unserer pharmazeutischen Industrie", betonte Gabriel.

Mit der Unternehmer-Initiative "Biodiversity in Good Company" hat das Bundesumweltministerium im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz einen Anstoß zur Kooperation mit der Wirtschaft gegeben. "Wir wollen aufzeigen, welche Rolle private Unternehmen bei der Reduzierung des weltweiten Verlusts an biologischer Vielfalt übernehmen können", so Gabriel. Während der Konferenz in Bonn wollen sich ausgewählte Unternehmen durch Unterzeichnung einer so genannten "Leadership-Erklärung" verpflichten, mit konkreten Beiträgen die Ziele der UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt zu unterstützen. Dies soll durch individuell angepasste Maßnahmen und die Verankerung in Managementstrategie und Unternehmenszielen geschehen.

Im November letzten Jahres hat die Bundesregierung auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Sie gilt als die weltweit anspruchsvollste Festlegung von Zielen und Maßnahmen zur biologischen Vielfalt. Insgesamt enthält die Strategie rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen. "Diese Strategie ist die deutsche Antwort auf die zukünftige nationale Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Sie verpflichtet die gesamte Regierung, die derzeitige und auch künftige Bundesregierungen. Und auch die Länderregierungen sowie alle gesellschaftlichen Akteure werden in die Pflicht genommen", sagte Gabriel.

Der Bundesumweltminister würdigte das Engagement der Bundesländer. "Die heutige Umweltministerkonferenz zeigt, dass wir auch im Bund-Länder-Verhältnis das Thema sehr ernst nehmen. Ich freue mich, dass sich die Länder rege am nationalen Vorbereitungsprozess der Weltnaturschutzkonferenz beteiligt haben und auch während der Konferenz wichtige Beiträge leisten", so Gabriel. Die heute beschlossene "Erklärung der Umweltministerkonferenz zur Biodiversität" nannte Gabriel "ein wichtiges Signal für die Weltnaturschutzkonferenz und auch für die deutsche Öffentlichkeit".

Der Bundesumweltminister appellierte an die Bundesländer, die bestehenden Naturschutzrichtlinien der EU nicht fortgesetzt anzugreifen und bei der gegenwärtigen Diskussion des Umweltgesetzbuches die rechtlichen Garantien für den Schutz von Natur und Landschaft nicht aufzuweichen. "Bewährte Naturschutzinstrumente dürfen nicht in Frage gestellt werden. Die Behauptung Naturschutzrichtlinien würden wirtschaftliche Entwicklungen nicht zulassen, ist unsinnig. Im Gegenteil, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen schafft erst Planungssicherheit", sagte Gabriel.

Angesichts des fortschreitenden Verlusts an Biodiversität auch in Deutschland müsse das Niveau des Schutzes von Natur und Landschaft, wie es auf Bundes- und Länderebene derzeit besteht, erhalten bleiben. "Einen gedankenlosen Umgang und damit meistens eine sorglose Verschwendung unserer Natur können wir uns nicht mehr leisten. Das wäre das Gegenteil von Nachhaltigkeit", betonte Gabriel.

Weitere Informationen:

Hintergrundpapier: Schutz der Biodiversität - Zahlen, Beispiele und Argumente

07.05.2008 | Pressemitteilung Nr. 089/08
https://www.bmuv.de/PM3794
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.