Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Zentralverband Gartenbau
Mindestens 150.000 Pflanzensorten werden im Gartenhandel angeboten. Einige sind uns von Kindesbeinen an vertraut - kommen aber eigentlich von anderen natürlichen Standorten. Rund 40 von ihnen können in die in Deutschland vorkommenden Ökosysteme und Biotope eindringen und dort die natürlicherweise vorhandenen Arten beeinträchtigen oder sogar verdrängen.
Das Gefährdungspotential dieser so genannten "invasiven" Arten ist sehr unterschiedlich. Der Riesen-Bärenklau beispielsweise breitet sich inzwischen sehr aggressiv an vielen Flüssen und Bächen aus und verdrängt dort die angestammte Vegetation. Berührungen dieser Pflanzen können zu ernsten Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Andere, als invasiv eingestufte Arten sind bislang nur regional in der freien Natur zu finden. Für die insgesamt ca. 40 invasiven Arten haben der Zentralverband Gartenbau und das Bundesumweltministerium heute eine Vereinbarung abgeschlossen, die im Pflanzenhandel beachtet werden sollen.
"Nur von ganz wenigen im Handel befindlichen Pflanzen geht eine Gefahr für die natürliche Tier- und Pflanzenwelt aus. Soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, muss eine Weitergabe von Pflanzen durch Empfehlungen begleitet oder auch ganz verhindert werden", betonte Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau.
"Auf der UN-Naturschutzkonferenz im Mai in Bonn wird die Gefährdung von natürlichen Ökosystemen, Biotopen oder Arten durch invasive Tier- und Pflanzenarten ein Thema sein. Ich freue mich, den Delegierten die heutige Vereinbarung mit dem Zentralverband Gartenbau vorstellen zu können. Denn die Vereinbarung ist ein Beispiel dafür, wie unter Mitwirkung der Produzenten und des Handels eine Gefährdung der Natur angemessen aber auch effektiv beschränkt wird", sagte Jochen Flasbarth, Leiter der Abteilung Naturschutz im Bundesumweltministerium.
Die Empfehlungen variieren je nach Gefährdungsumständen. Einige Arten, wie den Riesen-Bärenklau oder das Drüsige Springkraut haben die im Zentralverband organisierten Produzenten vor Jahren selbst aus dem Sortiment genommen. Diese Empfehlung wird auch an den Handel weitergegeben. Bei anderen Arten sollen die Kunden beraten werden, diese Pflanzen nicht auf bestimmten Standorten auszupflanzen. Damit kann eine Schädigung der Natur schon weitestgehend ausgeschlossen werden. Die im Zentralverband zusammengeschlossenen Verbände werden darüber hinaus diese Maßgaben in ihrem Vertriebssystemen an den Kunden weitergeben.
Bundesumweltministerium und Zentralverband Gartenbau appellieren an die Hobbygärtner und -gärtnerinnen, beim Kauf der problematischen Arten die Anpflanzungsempfehlungen zu beachten. Als wichtige und allgemein gültige Regel gilt darüber hinaus, Gartenabfälle nicht in der freien Natur zu entsorgen, um die Verbreitung invasiver Pflanzen nicht zu fördern.
Weitere Informationen:
- Vereinbarung und Empfehlung zum Umgang mit invasiven Arten