Internationales Donau-Schutzübereinkommen in Kraft - Internationale Kommission zum Schutz der Donau tagt zum ersten Mal

29.10.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 150/98 S
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Internationales Donau-Schutzübereinkommen in Kraft
Internationale Kommission zum Schutz der Donau tagt zum ersten Mal

Die 1. Tagung der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) ist heute in Wien zu Ende gegangen. Die IKSD bereitete u.a. ein erstes Aktionsprogramm zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffen in der Donau und ihren Nebenflüssen vor. Derzeit werden Inventare für kommunale und industrielle Emissionen sowie eine Liste prioritärer Schadstoffe erarbeitet.

Ein internationaler Alarmplan, in dessen Rahmen durch Warn- und Alarmzentralen in allen Donaustaaten die bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen notwendigen Informationen übermittelt werden, ist bereits in Kraft. Auf diesem Gebiet konzentrieren sich die Arbeiten jetzt auf Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Störfällen. Darüber hinaus wurde zur Bewertung der Gewässergüte der Donau im gesamten Donaueinzugsgebiet ein Meß- und Labornetz errichtet.

Als Grundlagen ihrer weiteren Arbeit verabschiedete die Kommission in Wien u.a. ihre Geschäfts- und Finanzordnung sowie den ersten ordentlichen Haushalt. Sie entschied über die Mandate der verschiedenen Expertengruppen und einigte sich darauf, 1999 zu einer ersten Vertragsstaatenkonferenz auf Ministerebene zusammen zu kommen.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation einiger Donaustaaten ist die internationale Zusammenarbeit an der Donau in besonderem Maße auf die Mitwirkung internationaler Finanzinstitutionen angewiesen. Die Arbeit der Kommission wird daher durch ein Donau-Umweltprogramm flankiert, das von der EU und dem globalen Umweltfonds GEF finanziert wird. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, in Zusammenarbeit mit den Expertengruppen der Kommission prioritäre Projekte (z. B. kommunale und industrielle Kläranlagen, Revitalisierung von Feuchtgebieten) zu ermitteln und deren Finanzierung zu sichern. Die Koordinierung der Arbeiten vollzieht sich in einer eigens eingerichteten Task Force, die in unmittelbaren Anschluß an die Tagung der Kommission ebenfalls ihre konstituierende Sitzung abhielt.

Das Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donau-Schutzübereinkommen) war bereits 1994 in Sofia unterzeichnet worden. Die Vertragsparteien hatten vereinbart, das Übereinkommen vorab anzuwenden. In den vergangenen vier Jahren haben sie auf interimistischer Basis wichtige Vorarbeiten geleistet. Nachdem Slowenien das Übereinkommen im Mai 1998 als neunte Vertragspartei ratifiziert hatte, konnte es nun am 22. Oktober 1998 in Kraft treten.

Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten der Donauschutzkommission nachdrücklich. Sie sieht hierin nicht nur einen Beitrag zum Schutz der Donau, sondern darüber hinaus auch zur Reduzierung der Belastung des Schwarzen Meeres und zur politischen Stabilität der gesamten Donauregion.

Die umwelt-, entwicklungs- und sicherheitspolitische Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in Flußeinzugsgebieten ist von der Bundesregierung 1998 bereits in zwei internationalen Konferenzen thematisiert worden. Sowohl die Petersberger Konferenz "Globale Wasserpolitik" vom März 1998 als auch der Berliner Round Table "Grenzüberschreitendes Gewässermanagement" vom September 1998 haben gezeigt, daß die sich in Zukunft verschärfenden Konflikte um die knappe Ressource Wasser nur im Wege der internationalen Zusammenarbeit aller Anlieger eines Flußeinzugsgebietes zu lösen sein werden. Mit dem Inkrafttreten des Donauschutzübereinkommens besteht nunmehr neben dem Rhein und der Elbe auch an der Donau eine rechtsverbindliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

29.10.1998 | Pressemitteilung 150/98 S | Binnengewässer
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