Wirksamer Schutz vor Bioziden

07.04.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 055/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundesumweltministerium unterstützt Entwicklung eines effizienteren Prüfprogramms für Biozid-Produkte

Bundesumweltministerium unterstützt Entwicklung eines effizienteren Prüfprogramms für Biozid-Produkte

Auf Einladung des Bundesumweltministeriums diskutieren heute und morgen über 100 deutsche und europäische Vertreter von Behörden, Umwelt- und Verbraucherverbänden und aus der Wirtschaft im Bonner Wissenschaftszentrum über künftige Regelungen für eine konsequentere Umsetzung der EG-Zulassungsrichtlinie für Biozid-Produkte in Deutschland. Diese Zulassungspflicht gilt bereits seit dem Jahr 2002 und soll gewährleisten, dass nur solche Biozide auf den Markt gelangen, die nachgewiesenermaßen unbedenklich für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt sind.

Biozide sind Umweltchemikalien, die vor allem in der Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden. Sie finden sich in zahlreichen Alltags-Produkten wie Holzschutzmitteln, Haushaltsreinigern und Insektensprays. Auch in Möbeln, Teppichen, Schuhen und Bekleidung sind häufig Biozide enthalten, um diese Gegenstände vor Insektenbefall oder Schimmel zu schützen. Biozide können gefährliche gesundheitsschädigende Nebenwirkungen entfalten und zum Beispiel zu Lähmungen des Nervensystems oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit führen.

Biozid-Produkte dürfen daher als Konsequenz aus der Biozid-Richtline in der EU grundsätzlich nur mit behördlicher Zulassung in den Handel gelangen. Allerdings gibt es für Biozid-Produkte, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften auf dem Markt waren, Übergangsregelungen. Mit diesen Übergangsregeln sollen die sogenannten alten Biozide in einem auf 10 Jahre angelegten europäischen Prüfprogramm in das Zulassungsverfahren überführt werden. In dieser Zeit sind einige hundert biozide Wirkstoffe zu überprüfen. Davon sind allein in Deutschland 18.000 Biozid-Produkte betroffen.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass dieses Prüfprogramm zu langsam und mit zuviel Aufwand auf der Seite der Wirtschaft und der betroffenen Behörden abläuft: Zwei Jahre vor dem offiziellem Ende des Prüfprogramms sind gerade 5 Prozent der Wirkstoffe abgearbeitet worden. Aus diesem Grunde sollen die entsprechenden Regelungen überprüft und im Sinne einer Effizienzsteigerung neu gestaltet werden. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel betont: "Biozide müssen streng reguliert werden. Das hat uns der Frankfurter Holzschutzmittelprozess mit Tausenden von Holzschutzmittel-geschädigten Menschen, nachdrücklich gezeigt. Wenn man einen guten Schutz aber schneller und effizienter als bisher erreichen kann, sollten wir dafür offen sein und eine vernünftige Lösung mitgestalten."

Die Ergebnisse aus dem Workshop sollen der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt werden, die noch in diesem Jahr mit der Neugestaltung der EG-Regelungen beginnen will.

Weitere Informationen:

07.04.2008 | Pressemitteilung Nr. 055/08
https://www.bmuv.de/PM3754
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