Dem Bundesumweltministerium liegen bisher noch keine belastbaren Angaben der Autohersteller zur Zahl der Fahrzeuge vor, die die neue Kraftstoffsorte E10 nicht vertragen würden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hatten am 14. Februar zugesagt, die entsprechenden Informationen bis Ende März vorzulegen. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die Zahlen entsprechend der Absprachen zeitnah vorgelegt werden.
"Danach wird das Bundesumweltministerium entscheiden", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller. "Sollten die Zahlen gravierend von den bisher genannten abweichen, wird das Bundesumweltministerium die betreffende Verordnung selbstverständlich überdenken und verändern." Müller wies darauf hin, dass die heute vom ADAC genannten Zahlen von niemandem überprüft werden könnten. Die Verordnung, die 10. BImSchV, sieht vor, dass der Anteil von Bioethanol am Kraftstoff von jetzt maximal fünf Volumenprozent auf bis zu zehn Prozent (E10) erhöht werden kann. Solange von Seiten der Automobilindustrie keine verlässlichen Zahlen zur Verträglichkeit von E10 vorliegen, wird das Bundesumweltministerium die Verordnung dem Bundeskabinett nicht zur abschließenden Entscheidung zuleiten.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung vom 14.02.2008: Gemeinsame Erklärung von VDA, VDIK und BMU zur Beimischung von Biokraftstoffen