Neue Verpackungsverordnung wird für fairen Wettbewerb sorgen

22.02.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 030/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundestag billigt Änderungen / Novelle kann in Kraft treten

Bundestag billigt Änderungen / Novelle kann in Kraft treten

Der Bundestag hat der Neuregelung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Damit kann die Novelle in Kraft treten. Mit den neuen Regelungen werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Neuregelung war am 20.12.2007 vom Bundesrat in wenigen Punkten geändert worden. Die von der Bundesregierung übernommenen Änderungen des Bundesrats hat nun auch der Bundestag gebilligt.

Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren. Um die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu erhöhen, müssen Vertreiber von Verpackungen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer entsorgen können.

Die Fünfte Novelle der Verpackungsverordnung kann - nach Ablauf der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union - im April 2008 verkündet werden. Sie wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Weitere Informationen:

5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008

22.02.2008 | Pressemitteilung Nr. 030/08
https://www.bmuv.de/PM3724
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