Gemeinsame Presseinformation mit dem Umweltbundesamt und der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
2008 müssen Industriebetriebe Informationen über ihre Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers erstmalig in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen.
Das PRTR löst das bisherige Europäische Schadstoffemissionsregister EPER ab und wird aufgrund eines internationalen Abkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE), das neben Deutschland 40 weitere europäische Staaten unterzeichneten, und der von der EU am 18. Januar 2006 erlassenen und für Europa verbindlichen E-PRTR-Verordnung aufgebaut und betrieben. Das PRTR bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Maßnahmen und Investitionen zur Minderung des Schadstoffausstoßes bekannt zu machen. Ferner informiert es Bürgerinnen und Bürger online über die Schadstoffemissionen der Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft.
Zu Beginn der Datenerfassung veranstalteten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Umweltbundesamt sowie die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ein Fachgespräch mit dem Titel "E-PRTR - Umsetzung in Deutschland". Etwa 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Behörden informierten sich über das neue Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister.
Beim Aufbau und Betrieb des PRTR beschreiten die öffentliche Verwaltung und die Industrie in Deutschland gemeinsam neue Wege. Der Bund und die Länder unterstützen die Unternehmen bei den umfangreichen Arbeiten zur Bereitstellung der Emissionsberichte, indem sie ein bundesweit einheitliches Erfassungssystem zur Verfügung stellen. Die Daten der Unternehmen speichert ein System zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung: BUBE-Online. Dieses System erfasst künftig auch die Berichte über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) und die Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) und macht es möglich, dass die Unternehmen ein Mal erfasste Daten für sämtliche Berichtspflichten nutzen können. Damit kann das System einen wirkungsvollen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
Bis zum 15. Juni 2008 müssen die berichtspflichtigen Unternehmen ihre Berichte zu den Emissionen des Jahres 2007 an die zuständigen Landesbehörden senden. Die Länder prüfen die gemeldeten Emissionsdaten und übermitteln die Berichte anschließend an den Bund. Deutschland berichtet die PRTR Daten bis zum 30. Juni 2009 an die EU-Kommission. Ab Juni 2009 können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Schadstoffemissionen der Industriebetriebe in ihrer Nähe online informieren.
Weitere Informationen:
- Informationen zum PRTR sowie zum Fachgespräch "E-PRTR - Umsetzung in Deutschland"