Bundesumweltministerium weist Vorwurf der Lüge zurück

08.02.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 019/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundestag wurde umfassend und wahrheitsgemäß informiert

Gemeinsame Pressemeldung mit dem Umweltbundesamt (UBA)

Zu einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp, das Bundesumweltministerium habe den Deutschen Bundestag mit Aussagen gegenüber dem Umweltaus­schuss sowie mit Antworten auf Anfragen der Opposition zum Thema Diesel­rußpartikel-Filter belogen, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministe­riums:

Das Bundesumweltministerium weist die Behauptung, das Bundesumweltministerium habe den Deutschen Bundestag belogen, mit aller Entschiedenheit zurück. Das Bundes­umweltministerium hat den Deutschen Bundestag zutreffend und umfassend unterrichtet - sowohl durch schriftliche Antworten auf parlamentarische Fragen als auch mündlich in einer Sitzung des Bundestagsumweltausschusses am 12. Dezember 2007.

Der von der Nachrichtenagentur ddp behauptete Widerspruch zwischen Aussagen des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums zum Thema Dieselrußpartikel-Filter existiert nicht. Was die Nachrichtenagentur ddp als Beleg für ihre Behauptung anführt, basiert auf einer offenkundigen Fehlinterpretation einer unstrittigen Aktenlage.

In der Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags vom 12.12.2007 haben die Ver­treter von BMU und UBA übereinstimmend klargestellt, dass es in der Phase der Formu­lierung des Forschungsauftrags zwischen beiden Häusern zunächst ein unterschiedliches Verständ­nis des Forschungsdesigns gab. Dabei ging es um die Frage, inwieweit die Prüfungen der Nachrüstfilter auf Grundlage der technischen Anforderungen erfolgen soll­ten, wie sie in der Anlage 26 zur StVZO niedergelegt sind. Diese Anlage, deren Entwurf die beiden zuständigen Ministerien BMU und BMVBS bereits am 31.10.05 vorgelegt hatten, war zwar zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft, ihre Verabschiedung durch den Bundesrat am 16.12.05 war jedoch absehbar.

Das BMU wies im Frühjahr 2006 das UBA darauf hin, den Forschungsauftrag auf der Basis der Anlage 26 zu erteilen. Dies bestätigte der Vizepräsident des UBA, Herr Dr. Holzmann, in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.12.2007 Denn nur die technischen Anforderungen dieser Anlage sind für die Zulassung und deren Widerruf rechtsverbindlich.

Der Vorwurf der Lüge entbehrt jeder Grundlage.

08.02.2008 | Pressemitteilung Nr. 019/08
https://www.bmuv.de/PM3713
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