Novellierte Verpackungsverordnung kann bald in Kraft treten

30.01.2008
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 013/08
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundeskabinett übernimmt Wünsche des Bundesrates

Bundeskabinett übernimmt Wünsche des Bundesrates

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute Änderungen der Fünften Novelle der Verpackungsverordnung zugestimmt, die der Bundesrat beschlossen hatte. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen dauerhaft zu sichern. Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren.

Die Änderungen, für die sich der Bundesrat am 20. Dezember 2007 ausgesprochen hatte, waren gering. Sie bestätigten die Kernelemente der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung und konnten daher unverändert übernommen werden.

Vertreiber von Verpackungen sollen zukünftig Mengen und Verbleib der von ihnen verwendeten Verpackungen in Vollständigkeitserklärungen dokumentieren. Diese Regelungen erhöhen die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Die bisherigen Trittbrettfahrer können ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer Vertreiber entsorgen.

Die geänderte Verordnung bedarf der erneuten Zustimmung des Bundestages und soll mit ihren wesentlichen Regelungen neun Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Weitere Informationen:

5. Novelle der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008

30.01.2008 | Pressemitteilung Nr. 013/08
https://www.bmuv.de/PM3705
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