Neues Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt 2008

06.12.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 337/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Fördervolumen auf bis zu 350 Millionen Euro angehoben

Fördervolumen auf bis zu 350 Millionen Euro angehoben

Ab dem Jahr 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm stehen bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gelten soll. Ab 2009 stehen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelaufstockung erfolgt aus Erlösen durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten.

Auch künftig werden Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Besonders innovative Anlagen, zum Beispiel große Solarkollektor-Anlagen oder Biomassekessel mit hochwirksamen Staubfiltern, profitieren zusätzlich von der Innovationsförderung.

Ebenfalls neu eingeführt wurden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft.

Darüber hinaus wird die Förderung gewerblicher Investitionen ab dem nächsten Jahr deutlich ausgebaut. Eine Antragstellung über die KfW ist aber erst nach erfolgter Notifizierung der neuen Richtlinie bei der EU im Laufe des ersten Quartals 2008 möglich. Gefördert werden große Biomasse-Anlagen, große solarthermische Anlagen, Nahwärmenetze und Tiefengeothermie-Anlagen. Neu ab 2008 ist die Förderung von großen Wärmespeichern, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen.

06.12.2007 | Pressemitteilung Nr. 337/07
https://www.bmuv.de/PM3661
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