Bundesumweltministerium weist Vorwürfe der DUH zurück

30.11.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 327/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Kulanzregelung von Werkstatt und Handel gilt in allen Teilen

Kulanzregelung von Werkstatt und Handel gilt in allen Teilen

Zu aktuellen Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe, die Verbände-Verein­ba­rung über den Austausch unwirksamer Partikelfilter sei bereits gescheitert, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

Statt der eben erst getroffenen Selbstverpflichtung von Autowerkstätten und Handel eine Chance zu geben, ihre Wirkung zu zeigen, beeilt sich die DUH, schon nach zwei Tagen ein Scheitern dieser Kulanzregelung herbeizureden. Das hat mit Verbraucheraufklärung wenig, aber mit Panikmache viel zu tun. Man fragt sich, was die DUH mit ihrem Panik­feldzug gegen eine unbürokratische und verbraucherfreundliche Regelung eigentlich bezwecken will.

Der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes und der Gesamtverband Autoteile­han­del haben heute die Behauptungen der DUH zurückgewiesen und erneut betont, dass die gemeinsame Erklärung vom 28.11.07 in allen Teilen gilt. Dem ist nichts hinzuzufügen.

30.11.2007 | Pressemitteilung Nr. 327/07
https://www.bmuv.de/PM3648
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