DUH leistet der Partikelfilter-Nachrüstung einen Bärendienst
Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig, weist den Vorwurf der Deutschen Umwelthilfe, nicht rechtzeitig über vorhandene Erkenntnisse zur Unwirksamkeit einzelner Dieselrußfilter-Nachrüstsysteme informiert zu haben, zurück:
"Maßstab für die Tauglichkeit von Partikelminderungssystemen sind in Deutschland die gesetzlichen Prüfvorschriften. Messtechnische Unterlagen des Umweltbundesamtes, über deren Herausgabe am Freitag vergangener Woche das Verwaltungsgericht Dessau entschieden hat, entsprechen eben nicht diesen Vorschriften und sind darüber hinaus fehlerhaft.
Belastbare Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner Dieselpartikel-Minderungssysteme liegen dem Bundesumweltministerium seit August beziehungsweise November 2007 vor. Sie sind dann auch jeweils sofort an die zuständigen Stellen, das sind Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt, weiter geleitet worden. Seitdem wird dort ermittelt.
Die Vorwürfe von Herrn Resch sind wissentlich falsch. Der DUH-Geschäftsführer leistet der Partikelfilter-Nachrüstung einen Bärendienst."