Deutsches Zuteilungsgesetz im vollen Umfang bestätigt
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, die deutschen Regeln für den Emissionshandel in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) ohne Auflagen zu bestätigen. "Damit kann die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt mit der Zuteilung beginnen und die Wirtschaft hat eine klare Grundlage für ihre Planungen", sagte der Bundesumweltminister.
Im Juni 2007 hatte der Bundestag das "Zuteilungsgesetz 2012" (ZuG 2012) beschlossen und damit die gesetzlichen Grundlagen für die zweite Handelsperiode des Emissionshandels geschaffen. Im Zuteilungsgesetz hatte die Bundesregierung bereits einige Regeln des ursprünglichen "nationalen Allokationsplans" geändert, die zuvor von der EU-Kommission im November 2006 beanstandet worden waren.
Mit ihrer heutigen Entscheidung hat die EU-Kommission das bestehende gesetzliche Regelwerk für den Emissionshandel in Deutschland im vollen Umfang bestätigt. Nach dieser Bestätigung der deutschen Zuteilungsregeln kann die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt nunmehr das Zuteilungsverfahren wie vorgesehen auf der Grundlage des Zuteilungsgesetzes 2012 durchführen.