Umweltministerium und Kernkraftwerksbetreiber: Konsequenzen aus den aktuellen Vorkommnissen in norddeutschen Kernkraftwerken vereinbart

23.08.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 222/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Auf Einladung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind heute Spitzenvertreter der vier großen Energieversorgungsunternehmen EnBW, EON, RWE und Vattenfall mit Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zusammen gekommen. Auf Seiten der EVU nahmen an dem Gespräch Prof. Dr. Utz Claaßen (Vorstandsvorsitzender EnBW AG), Dr. Klaus-Dieter Maubach (Vorstandsvorsitzender EON Energie AG), Harry Roels (Vorstandsvorsitzender RWE AG) sowie Hans-Jürgen Cramer (Sprecher des Vorstands Vattenfall Europe AG) teil.

Die Gespräche haben in einer konstruktiven und sachlichen Atmosphäre stattgefunden. Ausgehend von den aktuellen Ereignissen wurden das Kommunikationsverhalten, Sicherheitsfragen sowie die Strommengenübertragung bei Kernkraftwerken erörtert.

Bei dem Treffen ist man übereingekommen, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die innerhalb eines Jahres die Sicherheitskultur beim Betrieb der Kernkraftwerke weiter verbessern sollen. Dabei spielt die Umsetzung und Fortentwicklung des grundsätzlich von den Betreibern bereits eingeführten Sicherheitsmanagementsystems eine wesentliche Rolle. Dieses Sicherheitsmanagementsystem ist darauf gerichtet, dass durch festgelegte Prozesse ein System kontinuierlicher Verbesserung sicherheitsgerichteter Verhaltensweisen entsteht, Abweichungen von Regeln sowie Fehler auch von Organisation und Technik rechtzeitig erkannt und durch Maßnahmen des Betreibers selbst beantwortet werden.

Beide Seiten stimmen darin überein, dass Sicherheit beim Betrieb von Kernkraftwerken höchste Priorität hat. Um dieses hohe Niveau nachhaltig zu sichern, müssen ständig nationale und internationale Erfahrungen für weitere sicherheitstechnische Verbesserungen nutzbar gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund kommen beide Seiten überein und vereinbaren,

  • dass die Betreiber eine Bestandsaufnahme der Einführung des selbst lernenden Sicherheitsmanagementsystems durchführen, notwendige Ergänzungen und ggf. weitere Verbesserungsmöglichkeiten innerhalb eines Jahres erarbeiten und realisieren.
  • dass die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen schneller abgearbeitet werden sollen.
  • dass der Schutz der Kraftwerkswarten vor eindringenden Gasen weiter verbessert werden soll.
  • dass Grundsätze des Kommunikationsverhaltens auf der Warte überprüft und ggf. weiterentwickelt werden sollen.

Diese Maßnahmen sollen mit den Landesaufsichtsbehörden abgestimmt werden.

Die Betreiber haben vorgeschlagen, einen Betreiberkodex zur verbesserten Information von Öffentlichkeit und Politik zusammen mit Bund und Ländern zu entwickeln. Bundesminister Gabriel begrüßt diesen Vorschlag. Der Betreiberkodex soll mit Bund und Ländern abgestimmt werden.

Der BMU beabsichtigt, einen zweimal im Jahr stattfindenden Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Lenkungsausschuss Kernenergie in der Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber, dem BMU und der Atomaufsicht der Länder einzuführen.

In der Kernenergievereinbarung vom 11.06.2001 zwischen der rot-grünen Bundesregierung und den Betreibern ist festgestellt worden, dass die deutschen Kernkraftwerke auf einem im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsniveau betrieben werden.

In der Vergangenheit sind massive Investitionen in Milliardenhöhe in die Anlagen getätigt worden, dies gilt auch für die weitere Laufzeit der Anlagen.

Bundesminister Gabriel hat in dem Gespräch vorgeschlagen, dass ältere Reaktoren vorzeitig vom Netz genommen werden sollten. Gabriel: "Durch die Übertragung von nur 5 % der Strommenge, die die Kernkraftwerke noch produzieren dürfen von veralteten auf moderne Anlagen, könnte ein Gewinn an Sicherheit erreicht werden, der alle diskutierten Nachrüstungsmaßnahmen bei weitem übersteigen würde." Eine derartige Strommengenübertragung ist nach dem Atomgesetz vorgesehen und für die Betreiber ohne behördliche Zustimmung möglich.

Dazu haben die Energieversorgungsunternehmen erklärt, dass die Sicherheit aller Anlagen jederzeit unabhängig von ihrem Alter gewährleistet ist, Strommengenübertragungen nach dem Atomgesetz zulässig sind und sie daher an ihren Anträgen festhalten. Nachdem der BMU die entsprechenden Anträge bereits teilweise abgelehnt hat, müsse die Frage nunmehr vor Gericht entschieden werden. Die betroffenen Unternehmen halten an ihren entsprechenden Klagen fest.

Darüber hinaus haben die Energieversorgungsunternehmen erklärt, dass sie eine Neubewertung der Kernenergie in Deutschland unter den Aspekten Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Technologieerhalt unverändert für zwingend erforderlich halten.

Weitere Informationen:

23.08.2007 | Pressemitteilung Nr. 222/07
https://www.bmuv.de/PM3519
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