Zuteilungsgesetz 2012 tritt in Kraft
Das am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) tritt am (morgigen) Samstag in Kraft. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich wird in der kommenden Woche eine Verordnung in Kraft treten, die weitere Details für das Zuteilungsverfahren regelt.
Das ZuG 2012 legt ein ambitioniertes Ziel für die CO2-Reduktionen für 2008 bis 2012 fest, schafft die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Auktionierung und regelt die kostenlose Zuteilung überwiegend auf Basis von festen Emissionswerten für die Herstellung von Produkten mit den effizientesten Techniken (Benchmarking).
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Wir haben mit diesem Gesetz den Emissionshandel in Deutschland zu einem schlagkräftigen Instrument für den Klimaschutz gemacht. Vor allem im Energiesektor wirken nun sehr starke Anreize zur Modernisierung und zum Ersatz von alten Anlagen durch neue hocheffiziente Kraftwerke. Im europäischen Vergleich setzen wir Maßstäbe beim Einstieg in die Versteigerung. Die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht – nun sind die Unternehmen gefragt, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten."
Die Zuteilungsmenge für 2008 bis 2012 liegt etwa 37 Millionen Tonnen pro Jahr unter dem aktuellen Emissionsniveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen. Dies entspricht einer effektiven Kürzung der Emissionsmenge um rund acht Prozent. Gegenüber dem ersten Allokationsplan beträgt die Reduktion der Zuteilungsmenge sogar 57 Millionen Tonnen pro Jahr.
Die Zuteilung für Energieanlagen wird auf ein Benchmarking-System umgestellt, das effiziente Anlagen belohnt und veraltete Technik belastet. Der Modernisierungsprozess in der deutschen Energiewirtschaft wird dadurch nachdrücklich beschleunigt. Vom produzierenden Gewerbe werden weniger Minderungsleistungen als von der Energiewirtschaft verlangt. Diese differenzierte Behandlung der Branchen berücksichtigt die unterschiedliche Wettbewerbssituation und Minderungspotentiale. Zudem werden kleine Emittenten mit weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr von Minderungsbeiträgen ganz freigestellt.
Etwa ein Zehntel der gesamten Zuteilungsmenge, nämlich 40 Millionen Berechtigungen pro Jahr, wird nicht mehr gratis verteilt, sondern verkauft. Deutschland wird damit EU-weit die größte Anzahl an Emissionsberechtigungen versteigern. So werden in Zukunft Zusatzgewinne abgeschöpft, die vor allem Energievorsorgungsunternehmen durch die Einpreisung des Wertes der kostenlos zugeteilten Zertifikate in den Strompreis derzeit erzielen. Die Nettomehreinnahmen für den Bund werden für nationale und internationale Klimaschutzmaßnahmen und für die Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich eingesetzt.
Für die Nutzung der beiden projektbezogenen Kyoto-Mechanismen JI und CDM werden großzügi-ge Rahmenbedingungen geschaffen. Insgesamt können deutsche Unternehmen pro Jahr 90 Millionen Emissionsgutschriften aus kostengünstigen Klimaschutzprojekten im Ausland nutzen und zugleich zum dringend notwendigen Transfer von Technologie und Know-How in Entwicklungs- und Schwellenländer beitragen.
Bis zum Beginn der Zuteilungsperiode am 1. Januar 2008 wird nun das Zuteilungsverfahren für die betroffenen Anlagen durchgeführt. Hierzu müssen die Anlagenbetreiber bis Mitte November einen Zuteilungsantrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundes-amt stellen. Bei mehr als 60 Prozent der betroffenen Anlagen sind für die Zuteilung allerdings nur Daten notwendig, die die DEHSt bereits erhoben hat. Dies reduziert die Kosten für die Betreiber und den Verwaltungsaufwand der Behörde.