Deutschland geht bei Veräußerung von Emissionsrechten EU-weit voran

22.06.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 179/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Gabriel: Emissionshandel wird endlich zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument

Gabriel: Emissionshandel wird endlich zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument

Der Deutsche Bundestag hat mit dem heutigen Beschluss zum Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) die gesetzlichen Grundlagen für die zweite Periode des Handels mit CO2-Emissionen geschaffen. Für die Jahre 2008 bis 2012 wird ein ambitioniertes Minderungsziel umgesetzt: Die Zuteilungsmenge wird gegenüber dem aktuellen Niveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen effektiv um rund 8 Prozent gekürzt. Im Vergleich zur ersten Handelsperiode beträgt die Kürzung sogar mehr als 11 Prozent. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Wir haben uns in Deutschland und in Europa ehrgeizige Ziele im Klimaschutz gesetzt. Mit dem Zuteilungsgesetz 2012 lassen wir den Worten Taten folgen. Der Emissionshandel wird endlich zu einem wirksamen Klimaschutzinstrument. Er wird ganz entscheidend dazu beitragen, dass wir unser Klimaschutzziel in der Kyoto-Periode einhalten."

Mit dem Benchmarking-System für Energieanlagen erfolgt eine Umstellung auf ein intelligentes Zuteilungssystem, das effiziente Anlagen belohnt und Dreckschleudern belastet. Der Modernisierungsprozess in der deutschen Energiewirtschaft wird dadurch nachdrücklich beschleunigt. Einen zusätzlichen Benchmark für Braunkohle wird es dabei nicht geben. Extra-Zuteilungen im Millionenhöhe für Braunkohlekraftwerke sind klimapolitisch nicht zu verantworten, und energiepolitisch nicht begründet. Braunkohle bleibt auch ohne Zusatzzuteilung wirtschaftlich voll konkurrenzfähig. Dies hat nicht zuletzt eine aktuelle Studie des VDEW klar bestätigt.

Das ZuG 2012 verlangt vom produzierenden Gewerbe weniger Minderungsleistungen als von der Energiewirtschaft. Diese differenzierte Behandlung der Branchen berücksichtigt die unterschiedliche Wettbewerbssituation und Minderungspotentiale. Im Ergebnis wird die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie nur mit einem äußerst moderaten Kürzungsfaktor von 1,25 Prozent belegt. Von der Gesamtminderung in der zweiten Handelsperiode von 57 Millionen Tonnen CO2 muss das produzierende Gewerbe nur gut 1,5 Millionen Tonnen erbringen. Zudem werden kleinere Emittenten mit einem Ausstoß von weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr von Minderungsbeiträgen ganz freigestellt. Dadurch werden kleine und mittelständische Unternehmen wirksam entlastet.

Für die Nutzung der beiden projektbezogenen Kyoto-Mechanismen werden großzügige Rahmenbedingungen geschaffen. Aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und aus der gemeinsamen Projektumsetzung können insgesamt pro Jahr 90 Millionen Emissionsgutschriften verwendet werden. Damit stehen deutschen Unternehmen kostengünstige Klimaschutzprojekte im Ausland in großem Umfang offen. Zugleich fördert diese Möglichkeit den dringend notwendigen Transfer von Technologie und Know-How in Entwicklungs- und Schwellenländer.

Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus beschlossen, dass ab dem Jahr 2008 jährlich 40 Millionen Emissionsberechtigungen verkauft werden. Deutschland wird damit EU-weit den größten Anteil an Zertifikaten veräußert. "Mit dem Verkauf von fast 10 Prozent der Emissionsrechte starten wir in die Zukunft des Emissionshandels und übernehmen dabei in Europa die Führungsrolle", betonte der Bundesumweltminister. Ein höherer Anteil ist in der zweiten Handelsperiode nicht möglich, da nach der Emissionshandelsrichtlinie der EU in den Jahren 2008 bis 2012 höchstens 10 Prozent der Gesamtzuteilungsmenge veräußert werden dürfen.

Die energieintensive Industrie und die Energieversorger hatten während der Diskussion über die Ausgestaltung der Veräußerung argumentiert, dass ein Verkauf von Zertifikaten zu höheren Strompreisen führen würde. Diese ist jedoch nicht zu erwarten. Die Erfahrung der ersten Handelsperiode hat gezeigt, dass die Energieversorgungsunternehmen bereits die kostenlos zugeteilten Zertifikate in den Strompreis eingepreist haben. Dadurch wurden und werden Zusatzgewinne in Milliardenhöhe erzielt. Ein weiterer Strompreiseffekt durch die Veräußerung ist deshalb nicht zu erwarten, da bereits jetzt der Marktwert der Zertifikate in den Strompreis einkalkuliert wird. Für eine zusätzliche Strompreiserhöhung fehlt somit jeglicher Grund.

22.06.2007 | Pressemitteilung Nr. 179/07
https://www.bmuv.de/PM3467
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