Strafen und Bußgelder bei Verstößen gegen EG-F-Gase-Verordnung bald möglich

23.05.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 143/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Kabinett beschließt Verordnung

Kabinett beschließt Verordnung

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Dritte Verordnung zur Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung beschlossen. Sie wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet.

Die Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung dient dazu, Verstöße gegen EG-Verordnungen auf dem Gebiet des Chemikalienrechts, die in Deutschland unmittelbar gelten, mit Strafen oder Bußgeldern ahnden zu können.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung bezeichnet Tatbestände der EG-F-Gase-Verordnung, deren Verletzung unmittelbar als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden kann oder als Straftat zu verfolgen ist. Die EG-F-Gase-Verordnung verfolgt das Ziel, die Emissionen der unter das Kyoto-Protokoll fallenden fluorierten Treibhausgase zu verringern und so Umwelt und Klima zu schützen.

Die heute beschlossene Verordnung trägt dazu bei, dass die in der ganzen Europäischen Union geltenden Regelungen zu den fluorierten Treibhausgasen in Deutschland konsequent angewendet und eingehalten werden.

23.05.2007 | Pressemitteilung Nr. 143/07
https://www.bmuv.de/PM3422
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