Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz tritt in Kraft
Am (morgigen) 5. Mai tritt das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft. Damit wird der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln verbessert.
Nach dem neuen Gesetz, das die EU-Detergenzienverordnung Nr. 648/2004 ergänzt, haben die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Datenblatt mit Angaben über sämtliche Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte in Vergiftungsnotfällen beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten. Darüber hinaus haben die für die Überwachung zuständigen Landesbehörden nun die Möglichkeit, Verstöße gegen die EU-Verordnung und gegen das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz unmittelbar mit Bußgeldern zu ahnden.
Mit dem heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Wasch- und Reinigungsmittelgesetz werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an das EU-Recht angepasst. Das neue Gesetz löst mit seinem Inkrafttreten gleichzeitig das derzeitige Wasch- und Reinigungsmittelgesetz aus dem Jahr 1987 ab.
Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Danach dürfen im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen (Tenside) vollständig biologisch abbaubar sind. Die EU-Verordnung enthält darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienende erweiterte Vorschriften für die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.