Deutsche Präsidentschaft unterstützt Bemühungen um praxisnahe Lösungen
Die unterschiedliche Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ("WEEE") in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verursacht für die Unternehmen erheblichen Aufwand. Die Registrierung der Hersteller und Importeure ist ein wesentliches Instrument, um den Wettbewerb gegen Unternehmen zu sichern, die sich ihren Entsorgungsverpflichtungen entziehen wollen. Derzeit sind die legal auf dem europäischen Markt handelnden Firmen jedoch mit mehr als 27 verschiedenen Registern und ihren jeweils spezifischen Registrierungsbedingungen konfrontiert. Das Bundesumweltministerium nimmt den für die Wirtschaft hiermit verbundenen Aufwand sehr ernst und hat deshalb im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft zum Internationalen Workshop zur Harmonisierung der Registrierung am 3. und 4. Mai 2007 nach Brüssel eingeladen.
Fachleute aus Ministerien und nationalen Registern, Vertreter und Berater der EU-Kommission und Vertreter der betroffenen Industriebranchen diskutieren die konkreten Notwendigkeiten, Möglichkeiten und die Grenzen einer Harmonisierung der Registrierungsverfahren.
Im Mittelpunkt steht die Arbeit des kürzlich gegründeten European WEEE Registers Network (EWRN). In dieser Initiative haben sich die Registerstellen aus bis jetzt 12 Mitgliedstaaten zusammengefunden, um aus ihren konkreten Erfahrungen heraus einen Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse an Warenverkehrsfreiheit und der Rücksicht auf strukturelle Besonderheiten der nationalen Märkte herzustellen. Ziel dieses Netzwerks ist es, durch Kooperation die Registrierungsprozesse so zu vereinfachen, dass überall in Europa vergleichbare Meldungen gemacht werden können. Das BMU unterstützt diese Herangehensweise als besonders Erfolg versprechend, weil sie nicht vom grünen Tisch, sondern aus der Praxis kommt.
Abweichungen bei den nationalen Registrierungsbedingungen gibt es beispielsweise nicht nur bei den Anforderungen an die insolvenzsichere Entsorgungsgarantie oder beim Verfahren für die Mengenmeldungen, sondern bereits bei der Auffassung, welcher Geräteart ein Gerät zuzuordnen ist, oder auch, ob es für private oder gewerbliche Nutzung auf den Markt kommt.
Eine Vereinheitlichung der Registrierung in Europa hat aber gleichzeitig die jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. So differiert z.B. die Wettbewerbssituation je nach Größe des Marktes oder der Anzahl der Hersteller bzw. Importeure ebenso von Land zu Land wie die Art der jeweiligen Entsorgungsinfrastruktur.