Gabriel: Hochwasserschutz in Europa ist auf gutem Wege

26.04.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 117/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat den Beschluss des Europäischen Parlamentes für ein einheitliches europäisches Vorgehen beim vorbeugenden Hochwasserschutz und dem Management der Hochwasserrisiken begrüßt. Die EU-Abgeordneten hatten gestern mit großer Mehrheit einen unter deutscher Ratspräsidentschaft verhandelten Richtlinienkompromiss zwischen Rat und Parlament in zweiter Lesung bestätigt: "Mit dem Beschluss wird ein Vermittlungsverfahren vermieden und die Voraussetzung für ein Inkrafttreten der EU-Regelungen noch in diesem Jahr geschaffen. Hochwasserschutz ist ein gemeinsames und drängendes Problem aller Mitgliedsstaaten, insbesondere wegen der vielen grenzüberschreitenden Flüsse ist eine enge Zusammenarbeit erforderlich", erklärte Gabriel, der auch den Vorsitz im EU-Umweltrat innehat.

Die vom EU-Parlament beschlossene Richtlinie zum Hochrisikomanagement sieht drei wesentliche Schritte vor: eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken und die Identifizierung von Risikogebieten (bis Ende 2011), die anschließende Kartierung der Gefahren und Risiken in diesen Gebieten (bis Ende 2013), und darauf aufbauend die Erstellung von Maßnahmenplänen zur Reduzierung der Hochwasserrisiken (bis Ende 2015). Auf allen drei Stufen ist eine intensive grenzüberschreitende Abstimmung und Koordinierung sowie eine Information und Einbindung der Öffentlichkeit bindend vorgesehen.

Bei der Festlegung von Zielen und Maßnahmen lässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten erheblichen Spielraum, um den unterschiedlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Flussgebieten und den Bedürfnissen vor Ort gerecht werden zu können.

Die in Deutschland in den letzten Jahren nach den katastrophalen Hochwasserereignissen an Rhein, Oder, Elbe und Donau entwickelten Aktionsprogramme werden durch die Richtlinie nicht in Frage gestellt. Denn bereits vorliegende Karten und Managementpläne werden anerkannt, wenn diese inhaltlich den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.

Weitere Informationen:

26.04.2007 | Pressemitteilung Nr. 117/07
https://www.bmuv.de/PM3386
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