Härtere Strafen für illegalen Müllexport

18.04.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 104/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will den illegalen Müllexport noch konsequenter bekämpfen. Dazu sollen die Bußgelder erhöht und die Zuständigkeiten für Kontrollen klarer geregelt werden. Das sieht der Entwurf einer Novelle des Abfallverbringungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

"Wir wollen den zuständigen Behörden eine deutlich verbesserte Grundlage für Kontrollen etwa auf den Autobahnen oder in den Häfen geben. Außerdem sollen die Bußgelder für schwere Verstöße gegen das Abfallverbringungsgesetz verdoppelt werden. Ich hoffe, dass die Kontrollen nun weiter verstärkt werden. Denn in jüngster Zeit ist es leider immer wieder zu illegalen Transporten von deutschem Müll vor allem in osteuropäische Nachbarstaaten gekommen", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Mit der Gesetzesänderung wird das deutsche Recht an die neue EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen angepasst. Nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat könnte die Neuregelung im Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Zuständig für die Kontrolle von Mülltransporten sind im Wesentlichen die Länder. Sie werden mit der Gesetzesänderung verpflichtet, Anlagen und Unternehmen sowie Mülltransporte per Lkw, Schiff oder Güterzug zu kontrollieren. Dabei wirken die Zolldienststellen und das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Bundesbehörden mit. Das Bußgeld für schwere Verstöße gegen das Gesetz wird von 50 000 auf 100 000 Euro angehoben. Ergänzend zu den Bußgeldbestimmungen gelten die Regelungen im Strafgesetzbuch.

Das Bundeskabinett hat heute auch die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung beschlossen. Diese Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren durch das Umweltbundesamt für die Genehmigung von Transporten durch das Bundesgebiet; dabei liegen Herkunft und Entsorgung der Abfälle im Ausland. Die Änderungsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird am 12. Juli 2007 in Kraft treten.

Weitere Informationen:

18.04.2007 | Pressemitteilung Nr. 104/07
https://www.bmuv.de/PM3369
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