Sigmar Gabriel: Wir gehen mit anspruchsvollen Regeln beim Klimaschutz voran

18.04.2007
Blauer Himmel mit Wolken
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 101/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Kabinett beschließt gesetzliche Grundlagen für zweite Periode des Emissionshandels

Kabinett beschließt gesetzliche Grundlagen für zweite Periode des Emissionshandels

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die gesetzlichen Grundlagen für die zweite Periode des Emissionshandels beschlossen. Nach den neuen Handelsregeln müssen die Energieversorger und Industrieunternehmen ab 2008 ihren Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) wesentlich stärker reduzieren als in der laufenden ersten Periode. Gabriel: "Der Schutz des Klimas steht für die Bundesregierung ganz oben auf der Tagesordnung. Deshalb haben wir wesentlich anspruchsvollere Regeln für den künftigen Emissionshandel beschlossen als in der ersten Handelsperiode. Damit nimmt Deutschland auch künftig eine führende Rolle beim Klimaschutz ein. Wir stellen sicher, dass wir unser Klimaschutzziel, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, auch erreichen."

Die ab 2008 beginnende zweite Handelsperiode dauert bis 2012. Im Mittelpunkt des vom Kabinett beschlossenen Gesetzespakets steht das Zuteilungsgesetz 2012, mit dem die Menge der Zertifikate festgelegt wird, die für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen künftig zur Verfügung steht. Die zulässige Gesamtemissionsmenge beträgt von 2008 an 453,1 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Im Vergleich zur Zuteilungsmenge für die erste Handelsperiode (2005 bis 2007) beträgt die Minderung rund 57 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr.

Die Gesamtzuteilungsmenge von 453,1 Mio. Tonnen CO2 entspricht der Entscheidung der EU-Kommission zum deutschen Allokationsplan für 2008 bis 2012, den die Bundesregierung im vergangenen Sommer in Brüssel vorgelegt hatte. Gabriel: "Wir setzen damit ein klares Signal für anspruchvolle Klimaschutzziele in ganz Europa."

Neben dem Emissionsbudget legt das Zuteilungsgesetz auch die Regeln für die Zuteilung der CO2-Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagenbetreiber fest. Für Energieanlagen wird in der zweiten Handelsperiode ein anspruchsvolles Benchmarking-System eingeführt, das den Emissionshandel transparenter und effizienter macht. Danach erhalten vergleichbare Anlagen eine Zuteilung nach einheitlichen anspruchsvollen Emissionsstandards (sog. "Benchmarks"). Je höher die Effizienz einer Anlage ist, desto näher liegt die Zuteilung am tatsächlichen Bedarf. Umgekehrt erhalten veraltete und ineffiziente Anlagen deutlich weniger Emissionszertifikate als sie benötigen. Gabriel: "Mit diesem System schaffen wir einen starken Anreiz zur dringend notwendigen Modernisierung des Kraftwerksparks. Wir sorgen dafür, dass besonders emissionsintensive und alte Anlagen durch moderne, emissionsärmere Kraftwerke ersetzt werden. Wir geben der deutschen Wirtschaft ein klares Signal: Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz zahlen sich aus. Unternehmen, die ihren CO2-Ausstoß senken, können Zertifikate verkaufen und so mit dem Klimaschutz Geld verdienen."

Die unterschiedliche CO2-Intensität von Gas und Kohle wird durch zwei brennstoffbezogene Benchmarks berücksichtigt. Eine Differenzierung zwischen Stein- und Braunkohle erfolgt nicht. Der Verzicht auf einen Braunkohle-Benchmark bewirkt, dass die CO2-intensivste Form der Stromerzeugung auch die höchsten CO2-Kosten zu tragen hat. Dies ist klimapolitisch richtig und sinnvoll. Braunkohlekraftwerke werden künftig nicht mehr als 750 g/kWh erhalten. Der Betrieb bestehender Braunkohle-Kraftwerke in Deutschland wird dadurch aber nicht unwirtschaftlich, da Braunkohle sehr kostengünstig verstromt werden kann. Gabriel: "Wer den Neubau von hocheffizienten Kohlekraftwerken ablehnt, spielt der Atomlobby in die Hände."

Für bestehende Anlagen der im internationalen Wettbewerb stehenden Industrie erfolgt die Zuteilung hingegen weiterhin auf Basis der durchschnittlichen Emissionen in einer sechsjährigen Referenzperiode. Diese Anlagen haben einen moderaten Minderungsbeitrag von 1,25% zu tragen.

Insgesamt wird der Emissionshandel künftig deutlich einfacher gestaltet, was zu einem wesentlich geringeren Aufwand für die beteiligten Unternehmen sowie für die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt führen wird. Viele der äußerst komplizierten und oft kontraproduktiven Sonderregeln aus der ersten Handelsperiode wurden beseitigt. Damit wird der Emissionshandel erheblich transparenter und effizienter.

18.04.2007 | Pressemitteilung Nr. 101/07
https://www.bmuv.de/PM3366
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