Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, Lichtemissionen von Windenergieanlagen zu reduzieren. Durch die Änderung der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen" werden die teils als störend empfundenen Einflüsse der beleuchteten Windenergieanlagen in Zukunft deutlich reduziert. Die Neuregelung soll noch in diesem Monat in Kraft treten. Gleichzeitig wird die Sicherheit im Luftverkehr weiter gewährleistet.
Windenergieanlagen müssen ab einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern besonders markiert werden, um die Flugsicherheit zu gewährleisten. Dabei kennzeichnen Lichtsignale eine Windenergieanlage für Piloten als Hindernis. Die heute beschlossene Änderung ermöglicht es, die Störwirkung durch die Lichtanlagen weitgehend zu reduzieren und dabei die Luftverkehrssicherheit gleichermaßen aufrecht zu erhalten. Zukünftig kann die Lichtstärke des für die Nachtkennzeichnung verwendeten roten Lichtsignals bei Windkraftanlagen reduziert werden: bei einer Sichtweite von mehr als 5 km um 70 % und bei einer Sichtweite von mehr als 10 km um 90 %. Zudem ist es jetzt möglich, in der Dämmerung verstärkt auf weiß blitzende Lichtsignale zu verzichten und stattdessen auf die bei diesen Lichtverhältnissen weitaus weniger störend wirkenden Nachtsignale zurück zu greifen.