Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren für Schacht Konrad

03.04.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 093/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Zum heutigen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die Nichtzulassungsbeschwerden der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie eines Privaten abzuweisen, erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

"Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geht der Verwaltungsrechtsstreit um das Endlager Schacht Konrad zu Ende. Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Einsprüche gegen den Planfeststellungsbeschluss sind endgültig abgewiesen. Damit ist der Bund atomgesetzlich verpflichtet, die Umrüstung von Schacht Konrad zum Endlager vorzubereiten.

Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass das abschließende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes für mich maßgeblich ist. Eine Alternative zur Umsetzung dieses Gerichtsurteils gibt es nicht.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat keine Auswirkungen auf die Debatte um den potenziellen Standort Gorleben für die Endlagerung hochradioaktiven Atommülls. Für den Standort Gorleben existiert kein Langzeitsicherheitsnachweis. Es bleibt deshalb dabei, dass wir für Gorleben auch die Untersuchung möglicher Alternativstandorte für erforderlich halten. Dies entspricht dem internationalen Standard."

Weitere Informationen:

  • <dokl:1155>www.bmub.bund.de/atomenergie</dokl>
03.04.2007 | Pressemitteilung Nr. 093/07
https://www.bmuv.de/PM3357
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