Antrag auf Laufzeitverlängerung für Brunsbüttel wird auf Grundlage des Atomgesetzes entschieden

06.03.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 061/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums teilt mit:

Im Bundesumweltministerium ist heute ein Antrag des Atomkraftbetreibers Vattenfall eingegangen, Elektrizitätsmengen des früheren Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel zu übertragen.

Der Antrag von Vattenfall wird vom Bundesumweltministerium als der zuständigen Behörde auf der Grundlage des bestehenden Atomgesetzes, also nach Recht und Gesetz, geprüft. Zur Dauer dieser Prüfung lassen sich derzeit keine Angaben machen. Grundsätzlich kann die Prüfung solcher Anträge mehrere Monate dauern und hängt wesentlich von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab.

06.03.2007 | Pressemitteilung Nr. 061/07
https://www.bmuv.de/PM3320
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