Zersplittertes Umweltrecht soll gebündelt werden
BMU-Tagung diskutiert über Herausforderungen der Reform
"Mit dem Umweltgesetzbuch wollen wir in dieser Legislaturperiode das Fundament für ein in sich geschlossenes, modernes und europataugliches Rechtssystem legen." Das betonte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zur Eröffnung einer vom Bundesumweltministerium veranstalteten Tagung in Berlin. Die Zusammenführung der wichtigsten Umweltmaterien in einem Umweltgesetzbuch (UGB) werde für wesentliche Vereinfachungen, größere Übersichtlichkeit, klarere Strukturen und leichtere Orientierung im Umweltrecht sorgen, so der Bundesumweltminister.
Gabriel: "Das Umweltgesetzbuch wird daher mehr sein als eine bloße Gesetzessammlung. Die bestehenden Umweltvorschriften sollen entschlackt und modernisiert, die Verfahren von unnötigem Ballast befreit und parallele Genehmigungen durch eine integrierte Vorhabengenehmigung abgelöst werden. Insgesamt soll das Umweltrecht anwenderfreundlicher und für alle Beteiligten unkomplizierter und effizienter werden. Gleichzeitig wird mit dem UGB auch die Umsetzung moderner europäischer Umweltanforderungen erleichtert." An der vom Bundesumweltministerium veranstalteten Tagung "Herausforderung Umweltgesetzbuch – Umweltrecht unter einem Dach" nahmen knapp 300 Experten und Expertinnen teil, darunter Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, der Länder und der Wissenschaft sowie der Umwelt- und Wirtschaftsverbände.
Noch in dieser Legislaturperiode sollen grundlegende Teile des Umweltgesetzbuchs verabschiedet werden. Dazu gehören das vorhabenbezogene Umweltrecht, das die Zulassung umweltrelevanter Vorhaben steuert, sowie neue gesetzliche Bundesregelungen des Wasser- und Naturschutzrechts. Mit Blick auf die Komplexität des Reformwerks betonte Gabriel zugleich, dass ein modernes Reformprojekt wie das UGB auch Antworten auf zukunftsbezogene Umweltfragen wie die globale Klimaerwärmung und die Energiewende geben müsse. Deshalb würden auch das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) und das Recht der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung anstehender Änderungen in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Umweltgebiete wie das Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht, Bodenschutz und Altlasten, Schutz vor gefährlichen Stoffen und andere Materien würden später in das UGB einbezogen.
Gabriel: "Mit dem Umweltgesetzbuch werden wir einen wesentlichen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau leisten. Regelungen, Grundsätze und Strukturen, die sich im Vollzug bewährt haben, werden wir beibehalten. Auch von den anspruchsvollen Zielen und Umweltstandards des geltenden Umweltrechts wird nicht abgerückt." Gleichzeitig erteilte der Bundesumweltminister Befürchtungen eine Absage, der Bund werde im Umweltrecht künftig jede Kleinigkeit "bis ins letzte Dorf" selbst regeln.
Die Überlegungen und Vorarbeiten zur Schaffung eines Umweltgesetzbuchs reichen bis in die Anfänge der 90er Jahre zurück. Das Vorhaben konnte seinerzeit jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weil der Bund nicht über die dafür notwendigen Gesetzgebungskompetenzen verfügte. Mit der im letzten September in Kraft getretenen Föderalismusreform ist der Weg für ein Umweltgesetzbuch des Bundes frei geworden. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag bestimmt, dass das zwischen verschiedenen Fachgebieten sowie zwischen Bund und Ländern stark zersplitterte deutsche Umweltrecht vereinfacht und in einem Umweltgesetzbuch zusammengefasst werden soll.