Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz verbessert den Umwelt- und Verbraucherschutz

01.02.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 033/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln einstimmig beschlossen. Das Gesetz dient dem Umweltschutz und verbessert zugleich den Gesundheitsschutz der Verbraucher und Verbraucherinnen beim täglichen Umgang mit Wasch- und Reinigungsmitteln. Es muss noch abschließend vom Bundesrat gebilligt werden und soll in diesem Frühjahr in Kraft treten.

Mit dem Entwurf werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Das neue Gesetz ergänzt die EU-Detergenzienverordnung und löst gleichzeitig das derzeitige Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ab.

Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Demnach dürfen im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind. Dies gilt beispielsweise für Seifen. Die EU-Verordnung enthält darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienende erweiterte Vorschriften für die Kennzeichnung von Detergenzien. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.

Nach dem neuen Gesetz haben die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Datenblatt mit Angaben über die Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten vom Bundesinstitut für Risikobewertung flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten.

01.02.2007 | Pressemitteilung Nr. 033/07
https://www.bmuv.de/PM3279
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