Bundesverwaltung beschafft nur noch Holz aus nachweislich legaler Waldbewirtschaftung

28.01.2007
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 026/07
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Als Signal für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung der Wälder weltweit wird die Bundesverwaltung künftig nur noch Holz und Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung beschaffen. "Die Bundesregierung setzt mit ihrer neuen Beschaffungsregelung ein deutliches Zeichen gegen Raubbau und illegalen Holzeinschlag", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er hob die herausragende Bedeutung der Wälder für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt hervor: "Um die anhaltende Zerstörung und Degradierung von Wäldern weltweit einzudämmen, ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unverzichtbar", so Gabriel.

Als Nachweis akzeptiert werden zunächst die Zertifikate des FSC (Forest Stewartship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) sowie vergleichbare Nachweise im Einzelfall. Den zugelassenen Zertifizierungssystemen wird indes kein Blankoscheck ausgestellt. Beim Auftreten schwerwiegender Mängel können sie jederzeit ausgeschlossen werden, etwa bei begründetem Verdacht auf illegalen Holzeinschlag oder falls die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung und die lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Produktkette nicht gewährleistet werden können.

Die Regelung ist zunächst auf vier Jahre befristet und wird zwischenzeitlich einer eingehenden Bewährungsprüfung unterzogen. Verstärktes Augenmerk liegt künftig auf besseren Kontrollen und Transparenz, ökologisch anspruchsvollen Standards für Plantagen und einem verantwortlichen Umgang mit Urwäldern und ökologisch besonders wertvollen Wäldern.

Die Zertifizierungssysteme sind mit der neuen Regelung auch aufgerufen, ihre Anforderungen weiterzuentwickeln, wenn sie langfristig bei Beschaffungen von Bundesbehörden Berücksichtigung finden wollen. Gabriel: "Diese ressortübergreifend abgestimmte Regelung zeigt, dass es mit gutem Willen möglich ist, Umweltbelange als verbindliche Kriterien für die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene vorzugeben."

28.01.2007 | Pressemitteilung Nr. 026/07
https://www.bmuv.de/PM3272
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.