Zu der Diskussion über die Einrichtung eines staatlichen Verwahrungslagers für Kernbrennstoffe in Sachsen-Anhalt erklärt das Bundesumweltministerium:
Überlegungen zur Einrichtung einer staatlichen Verwahrungsstelle in Sachsen-Anhalt resultierten aus der Bitte des Umweltministeriums von Sachsen-Anhalt. Das dortige Umweltministerium bat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darum, radioaktive Quellen, die in Gommern in Sachsen-Anhalt auf Kosten des Landes gelagert sind, am Standort Morsleben in die staatliche Verwahrung des Bundes zu übernehmen.
Sachsen-Anhalt hat jedoch bis jetzt keinen abschließenden Nachweis dafür erbracht, dass es sich bei diesen Quellen nicht um radioaktiven Abfall handelt. Abfälle dürfen nach § 5 Abs. 4 des Atomgesetzes jedoch nicht staatlich verwahrt werden. Eine aktuelle Notwendigkeit, für die Einlagerung von besitzerlosen Kernbrennstoffen ein staatliches Verwahrlager zu schaffen, besteht nicht, da das ehemalige Lager in Hanau vom BfS vollständig leer geräumt wurde. Die Presseinitiative der Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt, mit der sie Widerstand gegen "die Pläne des Bundes" ankündigt, ist angesichts dieses Sachverhalts scheinheilig.