Bundeskabinett für Förderung von Dieselrußfiltern

30.11.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 318/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Astrid Klug: Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen

Astrid Klug: Gesetzgebungsverfahren nun zügig abschließen

Das Bundeskabinett hat gestern Abend (am 29. November 2006) die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. "Ich begrüße diese Entscheidung außerordentlich und appelliere an alle Beteiligten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Besonders wichtig ist, dass die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 beschlossen wurde", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug. Die Verminderung der Emission von Dieselrußpartikeln ist ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in der Atemluft, besonders in den Innenstädten.

Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten, sollen in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Die rückwirkende Förderung sei nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben. Sie ermöglicht auch, zügig mit der Nachrüstung zu starten. "Ich appelliere an die Fahrerinnen und Fahrer von Diesel-Pkw, nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesrat und Bundestag mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu beginnen", sagte Klug.

30.11.2006 | Pressemitteilung Nr. 318/06
https://www.bmuv.de/PM3203
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