Zu der heutigen Entscheidung der EU-Kommission über die Nationalen Allokationspläne (NAP) von elf Mitgliedsländern, darunter den von Deutschland, für die zweite Runde des Emissionshandels von 2008 bis 2012 erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:
"Wir nehmen die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, auch wenn sie für uns wenig nachvollziehbar ist. Wir setzen darauf, dass die strittigen Fragen im weiteren Verfahren mit der Kommission einvernehmlich geklärt werden können.
Es ist dringend notwendig, bei der Ausgestaltung des Emissionshandels in der EU mehr Transparenz und Gleichbehandlung zu schaffen. Die EU-Kommission muss endlich für Klarheit über die Methodik sorgen.
1. Wir haben in der vergangenen Woche den deutschen Zuteilungsplan für die zweite Phase des Emissionshandels gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verschärft. Wir haben die Obergrenze für den erlaubten Kohlendioxid-Ausstoß von ursprünglich 482 Millionen Tonnen auf 465 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt. Es ist unverständlich, dass die Kommission das geänderte Mengengerüst mit der neuen Obergrenze für den deutschen Kohlendioxid-Ausstoß nicht berücksichtigt hat. Diese Absenkung beruht auf einer vom Bundesumweltministerium selbst durchgeführten Auswertung der verifizierten Emissionsdaten. Mit dieser Verschärfung ist sichergestellt, dass Deutschland sein Klimaschutzziel von minus 21 Prozent erreicht.
Im Unterschied dazu kommt die Kommission auf die geforderte jährliche Zuteilungsmenge von 453 Millionen Tonnen pro Jahr nur dadurch, dass sie ihre Abschätzung lediglich auf das Jahr 2005 stützt. Außerdem legt sie eine Berechnungsmethode zugrunde, die für Außenstehende wenig nachvollziehbar ist. Dabei werden Fortschritte bei der Verringerung der CO2-Emissionen unterstellt, die heute noch gar nicht sicher sind.
2. Der Emissionshandel darf nicht zu einem Investitionskiller werden. Sinn des Emissionshandels muss es vielmehr sein, Anreize für Investitionen in moderne und emissionsärmere Kraftwerke zu schaffen. Dies ist ökologisch geboten, aber auch ökonomisch sinnvoll. Diesem Ziel dient die im deutschen Allokationsplan vorgesehene Privilegierung von Neuanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen. Wenn die Kommission dies bemängelt, erschwert sie unseren Ansatz einer innovationsorientierten Klimaschutzpolitik."