Gabriel: RWE-Antrag für Biblis A wird auf Grundlage des Atomgesetzes entschieden

26.09.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 243/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Im Bundesumweltministerium ist heute ein Antrag des Atomkraftbetreibers RWE eingegangen, Elektrizitätsmengen des früheren Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis A zu übertragen. Dazu erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

Der Antrag von RWE wird vom Bundesumweltministerium als der zuständigen Behörde aufgrund des bestehenden Atomgesetzes, also nach Recht und Gesetz, geprüft.

Im Atomgesetz ist die Verteilung der Elektrizitätsmengen des früheren Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich abschließend geregelt. In Anlage 3 des Gesetzes werden die Atomkraftwerke einzeln aufgeführt, auf welche die Strommenge von insgesamt 107,25 TWh (Terawattstunden) aus Mülheim-Kärlich übertragen werden dürfen. Es sind dies die Atomkraftwerke Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2, Brokdorf sowie Grundremmingen B und C. Auf Biblis B dürfen maximal 21,45 Terawattstunden von Mülheim-Kärlich übertragen werden. Das AKW Biblis A ist in dieser Anlage nicht genannt.

In Paragraph 7, Absatz 1d des Atomgesetzes ist zudem festgelegt, dass die aus Mülheim-Kärlich stammende Elektrizitätsmenge "nur nach Übertragung auf die dort aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden darf".

Grundsätzlich kann die Prüfung solcher Anträge mehrere Monate dauern und hängt wesentlich von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab. Ich werde mich dabei nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Fristsetzungen gibt es für die Betreiber, nicht für die Behörde.

Bei dem von RWE gestellten Antrag auf Strommengenübertragung von Mülheim-Kärlich auf Biblis A wird das Bundesumweltministerium zunächst prüfen, ob dieser Antrag überhaupt rechtlich begründet ist. Für den hilfsweise gestellten Antrag, von Lingen auf Biblis A zu übertragen, wäre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Dabei gilt der den Regelungen des Atomgesetzes zugrunde liegende Grundsatz, dass eine solche Übertragung nicht zu Lasten der Sicherheit gehen darf.

26.09.2006 | Pressemitteilung Nr. 243/06
https://www.bmuv.de/PM3108
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