Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Damit werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Das neue Gesetz ergänzt die EU-Detergenzienverordnung und löst gleichzeitig das derzeitige Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ab.
Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits im Oktober 2005 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Demnach dürfen im Gegensatz zum bisherigen Recht praktisch nur noch Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, deren waschaktive Substanzen vollständig biologisch abbaubar sind. Dies gilt beispielsweise für Seifen. Die EU-Verordnung enthält darüber hinaus dem Verbraucherschutz dienende erweiterte Vorschriften für die Kennzeichnung von Detergenzien. Diese betreffen vor allem die auf den Verpackungen aufzubringenden Informationen zu den in Wasch- und Reinigungsmitteln oft eingesetzten, potenziell Allergie auslösenden Duftstoffen.
Nach dem neuen Gesetz haben die Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung ein Datenblatt mit Angaben über die Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren der Länder wiederum erhalten vom Bundesinstitut für Risikobewertung flächendeckend entsprechend aufbereitete Informationen. Damit können sie behandelnde Ärzte, insbesondere in Vergiftungsnotfällen, beraten und so wichtige, unter Umständen lebensrettende Hilfestellung leisten.