Fragen zum Sicherheitsmanagement in Brunsbüttel

06.09.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr 225/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009

Zu der Ankündigung des Unternehmens Vattenfall, für das Atomkraftwerk Brunsbüttel einen Antrag zur vollständigen Umstellung der Notstromversorgung auf Gleichstrom zu stellen, erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

Vattenfall als Betreiberin des AKW Brunsbüttel hat bis heute nicht erklären können, warum das Unternehmen zum 8. August 2006 schriftlich gegenüber der Atomaufsicht erklärte, das Forsmark-Ereignis sei wegen der Gleichstromversorgung der Notstromdiesel nicht auf Brunsbüttel übertragbar, dann aber am 22. August diese Darstellung korrigierte. Bis heute hat Vattenfall seine neue Argumentation, wonach ein Ausfall der Wechselrichter aufgrund anderer Auslegung als in Forsmark nicht zu unterstellen sei, nicht durch technische Nachweise belegt.

Mit dem Antrag zur Umstellung der Notstromversorgung reagiert Vattenfall nunmehr offenbar auf das konsequente Vorgehen der Atomaufsicht und tritt die Flucht nach vorne an. Nach den Angaben der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht liegt auch bei einem Misslingen der Nachweisführung kein Zustand vor, aus dem sich Gefahren ergeben könnten. Die Störfallbeherrschung sei durch redundante Notstromdiesel garantiert, unabhängig von der Funktion der Wechselrichter.

Die Bundesaufsicht besteht ungeachtet dessen auf einer Aufklärung der Informations- und Entscheidungsprozesse bei der Betreiberin des AKW Brunsbüttel, damit aus möglichen Fehlern im Sicherheitsmanagement gelernt werden kann. Die Bundesaufsicht hat in dem aufsichtlichen Gespräch am 29. August darauf hingewiesen, dass menschliches Fehlverhalten als Risikopotential gegenüber technischen Defiziten nicht zu unterschätzen sei. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat die Betreiberin zu einer eingehenden Darlegung aufgefordert. Dabei sei von der Betreiberin insbesondere auch darzustellen, wie die Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des vorhandenen Sicherheitsmanagementsystems gewährleistet worden sei.

Die SH-Aufsichtsbehörde hat hierfür der Betreiberin eine Frist zum 20. September gesetzt.

06.09.2006 | Pressemitteilung Nr 225/06
https://www.bmuv.de/PM3090
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